Besondere Bestimmung des Vorstandes
Nr. 04 – 04 / 03
Schauordnung für Stutbuchaufnahmen / Spätstutbuchaufnahmen
Der Veranstalter ist der VPZ/M-V. Als Mitveranstalter fungieren die territorial zuständigen Pferdezuchtgremien.
Die Termine und Orte beschließt der Vorstand des VPZ/M-V. Sie werden in der Verbandszeitschrift oder anderer geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben.
Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt geregelt:
1. Züchter:
– Es obliegt der Entscheidung des Züchters, an welchen der ausgeschriebenen Termine und Orte er seine Stute, unter Vorlage der Original-Zuchtbescheinigung, zur Eintragung (Stutbuchaufnahme) vorstellt.
– Der Stutenbesitzer meldet zum angegebenen Meldetermin seine Stute per Kopie der Zuchtbescheinigung beim Vorsitzenden des territorial zuständigen Pferdezuchtgremiums zur Stutbuchaufnahme an.
– Der Stutenbesitzer stellt seine Stute zum öffentlichen Stutbuchaufnahmetermin dem
Zuchtleiter und der Kommission zur Identitätsüberprüfung und Bewertung vor.
2. Der Vorstand des/der territorialen Pferdezuchtgremiums/Pferdezuchtgremien
– Der Vorsitzende des/der Pferdezuchtgremiums/Pferdezuchtgremien ist angehalten auf der Grundlage der bei ihm eingegangenen Anmeldungen einen Kurzkatalog zu erarbeiten und zu vertreiben.
– Der Vorstand bereitet den Schauplatz repräsentativ vor:
- • Zu- und Abfahrtsweg
- • Parkplätze für den Tiertransport
- • Parkplätze für Besucher
- • Platz für Identitätsprüfung (Farbe, Abzeichen) und Messen auf festen, ebenen Untergrund
- • Zu- und Abgänge zu den Musterungsplätzen/Halle/li>
- • Begrenzung Musterungsplätze
- • Markierung und Abgrenzung der Musterungsplätze
- 1. Pflasterstrecke Länge: ca. 40-50 m, Breite: ca. 3-4 m
- 2. Schaurechteck (15-20 m) x (40-60 m) bzw. wenn extra angewiesen, gleichschenkliges Schaudreieck (50-60m) x (50-60m) x (50 -60m)
- • Markierung und Abgrenzung des Platzes für die Kommission
- • Peitschenführer, sofern vom Verein gestellt
- • Verantwortlicher für Auf- und Abtrieb
- • Reihenfolge der zum Auftrieb kommenden Stuten, getrennt nach Rassen und innerhalb der Rassen nach Ringen (max. 10 Stuten/ Ring)
- • Kassierung (Beiträge, Gebühren, Eintritt usw.)
3. Die Verbandsgeschäftsstelle:
- • Veröffentlichung der Termine und Orte in der Verbandszeitschrift
- • Antragstellung auf Veterinärgenehmigungen
- • Anmeldung/ Kopfnummernvergabe
- • Identifizierung und Messen
- • Kommissionen
- • Richtverfahren
- • Markierung und Abgrenzung der Musterungsplätze
- • Protokoll
- • Rangierung/ Prämierungsempfehlung
- • Lautsprecheranlage
- •
4. Die Kommission:
Bewertung gemäß § 4 ZBO/M-V.
Der Ablauf der Stutbuchaufnahme ist wie folgt geregelt:
1) Anmeldung/ Kopfnummernausgabe
2) Identifizierung und Messen
3) Pflastermusterung: (einzeln in der festgelegten Reihenfolge – jeweils im Stand, Schritt und Trab )
4) Hallenmusterung (Die Peitschenführung ist vom Stutenbesitzer sicher zu stellen):
a) in der festgelegten Reihenfolge
– freier Schritt am hingegebenen Zügel
– Trab/ Galopp im freien Lauf
b) Zwischenringe (ca. 10 Stuten) mit Auswahl der Stuten für den Endring
– Vorrangierung nach Gesamtnoten
– Endrangierung durch Kommission ohne Zuchtkritik
c) Endrangierung mit Prämienempfehlung
– Vorrangierung: nach Gesamtnoten
– Endrangierung: durch Kommission
5) Kurze Zuchtkritik durch den Zuchtleiter/Richter
Güstrow, 7.4.03 – Der Vorstand