Besondere Bestimmung des Vorstandes Nr. 18 – 02 / 21
Prämierungsordnung der
Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen (PKS)
Voraussetzungen
Alle zur Prämierung in Frage kommenden Pferde sind bzw. waren in der Hauptabteilung des/r jeweiligen Zuchtbuches/-bücher eingetragen bzw. sind über eigene Nachkommen in diesem registriert.
Vergabe
Die Vergabe der Prämierung erfolgt auf der Basis der Prämierungsordnung sowie der Ergebnisse der Eigen- und/oder Nachkommenleistungen. Die Prämierung kann anlässlich der ausgeschriebenen Veranstaltungen nach dem vorgegebenen Verfahren oder auf anderen Registrierungs-/ Bewertungsveranstaltungen erfolgen.
Sofern keine gesonderte Veranstaltung für Zuchtpferde (Hengste und Stuten) festgelegt ist, erfolgt die Benachrichtigung der Besitzer anspruchsberechtigter Zuchtpferde mit entsprechendem Bescheid durch die Verbandsgeschäftsstelle. Eine gesonderte Beantragung durch die Besitzer von Zuchtpferden auf deren Prämierung ist möglich.
Registrierung
Der Prämierungstitel wird im entsprechenden Medium, in dem das Zuchtbuch geführt wird (z. Zt.: EDV – VIT Verden) und in der Zuchtbescheinigung des betreffenden Pferdes verzeichnet. Alle Prämierungstitel – außer denen von Fohlen – werden in sämtlichen Zuchtdokumenten und Veröffentlichungen ab Vergabedatum (Postausgang Bescheid) veröffentlicht, wobei eine rückwirkende Veröffentlichung im Pedigree nicht möglich ist.
I. Fohlenprämierung
- Die Fohlen müssen bei Fuß der Mutter vorgestellt werden. (Ausnahme Waisenfohlen)
- Mindestalter: 2 Wochen bzw. vollständig abgetrockneter Nabelstumpf
- Die Fohlenprämien können an Nachkommen von Eltern vergeben werden, die in der Hauptabteilung eingetragenen sind oder werden können.
- Fohlen, dessen Eltern (oder ein Elternteil) in der besonderen Abteilung (Vorbuch) geführt werden, können max. eine Vereinsfohlenprämie erhalten.
1. Vereinsfohlenprämie
(Vergabe anlässlich Vereinsfohlenschauen der Pferdezuchtvereine und Interessengemeinschaften des Verbandes der Pferdezüchter M-V e.V.)
- Teilnahmeberechtigung: nur bereits registrierte Fohlen
- Richterkommission (mind. 2, besser 3 Richter) wird vom regionalen Verein berufen (mind. 1 Richter wird in der Liste der bestätigten Zuchtrichter des VPZ / M-V und/oder der FN geführt)
- Richtverfahren: keine Vorgabe, halbe Noten,1-10
- Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
- Prämienvergabe: mindestens 23 Punkte (oder bei Islandpferden im Ergebnis der Materialprüfung für Fohlen Note 7,5 bis 7,74)
2. Verbandsfohlenprämie
(Vergabe anlässlich von VPZ / M-V ausgeschriebener Fohlenschauen der Pferdezuchtvereine und Interessengemeinschaften des Verbandes der Pferdezüchter M-V e.V. oder bei Nachzuchtbewertungen des Verbandes)
- Teilnahmeberechtigung: nur bereits registrierte Fohlen
- Richterkommission (mind. 2, besser 3 Richter) wird vom regionalen Verein berufen, (mind. 2 Richter werden in der Liste der bestätigten Zuchtrichter des VPZ/M-V und/oder der FN geführt; davon gehört mindestens ein Richter nicht dem veranstaltenden Verein an). Bei Nachzuchtbewertungen des Verbandes mind. 2 Richter, davon der Zuchtleiter und ein in der Liste der bestätigten Zuchtrichter des VPZ/M-V und/oder der FN geführter Richter.
- Richtverfahren: keine Vorgabe, halbe Noten,1-10
- Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
- Prämienvergabe: mindestens 25 Punkte (oder bei Islandpferden im Ergebnis der Materialprüfung für Fohlen Note 7,75 und besser)
3. Elitefohlenprämie
(anlässlich des vom VPZ/M-V ausgeschriebenen Landeselitefohlenchampionates)
- teilnahmeberechtigt sind nur Fohlen mit einer Verbandsfohlenprämie und einem Abstammungsnachweis als Zuchtbescheinigung
- Richterkommission (3 Richter) wird vom Präsidium aus der beim VPZ/ M-V und/oder der FN geführten Liste der bestätigten Zuchtrichter berufen
- Richtverfahren: gemeinsam oder getrennt (1/2 Noten sind zulässig)
- Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
- Prämienvergabe: mindestens 74 Punkte in der Summe; sofern vom Präsidium nicht anders festgelegt.
II. Hengstprämierung
a) auf Basis ZWS. Nur für Reitpferdehengste die in einem Zuchtbuch einer PKS-Rasse eingetragen sind. ZW müssen eine Sicherheit von mind. 50% aufweisen.
1. Verbandsprämienhengst (V.Pr.)
mindestens zehn nachweislich registrierte Nachkommen
Zuchtwert gesamt >110 Punkte
2. Staatsprämienhengst (St.Pr.)
gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
3. Elitehengst (Elite)
mindestens fünfzehn nachweislich registrierte Nachkommen
Zuchtwert gesamt > 130 Punkte
b) auf Basis Antragstellung des Besitzers
1. Verbandsprämienhengst (V.Pr.)
mindestens zehn nachweislich registrierte Nachkommen
sowie
- mindestens 2 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite)
oder
- mindestens 2 gekörte Söhne
oder
- mindestens 1 prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./Elite) und mindestens 1 gekörter Sohn
2. Staatsprämienhengst (St.Pr.)
gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
3. Elitehengst (Elite)
mindestens fünfzehn nachweislich registrierte Nachkommen
sowie
- mindestens 5 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite)
oder
- mindestens 3 gekörte Söhne
oder
- mindestens 4 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite) und mindestens 2 gekörte Söhne
Alle Hengste erhalten eine Urkunde und die Prämierung wird veröffentlicht
III. STUTENPRÄMIERUNG
a) Dreijährige und vierjährige Stuten
Prämienvergabe anl. der Landes-Elitestuten-Schau (LESS)
1. Verbandsprämie (V.Pr.)
- Bewertung der äußeren Erscheinung anl. Stutbuchaufnahme
- Gesamtnote > 7,5
und (sofern für die jeweilige Rasse gefordert)
- Gesamtnote Stutenleistungsprüfung > 7,0
Bei Isländern gilt: > 7,0 in der Materialprüfung (FIZO)
2. Staatsprämie (St.Pr.)
(gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
- Bewertung der äußeren Erscheinung anl. Stutbuchaufnahme:
- jedes Einzelmerkmal > 6,00
- Merkmal Rasse- und Geschlechtstyp > 8,0
sowie
- Gesamtnote > 7,50
und (sofern für die jeweilige Rasse gefordert)
- Gesamtnote Stutenleistungsprüfung: > 7,3 Zuchtrichtung Reiten
> 7,5 Zuchtrichtung Fahren/Fahren und Ziehen
Bei Isländern gilt: > 7,8 in der Materialprüfung (FIZO)
b) Vierjährige und ältere Stuten (auf Basis ZWS, nur für Reitpferdestuten die in einem Zuchtbuch einer PKS-Rasse eingetragen sind. ZW müssen eine Sicherheit von mind. 50% aufweisen).
1. Verbandsprämie (V.Pr.)
Nachzuchtleistung |
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a) bis siebenjährig und > 2 Fohlen |
b) achtjährig und älter und > 3 Fohlen |
– mind. 1 prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
– mind. 1 prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
oder |
oder |
– mind. 1 gekörter Sohn |
– mind. 1 gekörter Sohn |
oder |
oder |
– einen Zuchtwert Gesamt >110 |
– einen Zuchtwert Gesamt >110 |
2. Staatsprämie (st.Pr.)
– gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
3. Elite
Nachzuchtleistung |
|
a) bis Geburtsjahrgang 1999 ohne Leistungsprüfung und > 4 Fohlen |
b) ab Geburtsjahrgang 2000 mit Leistungsprüfung und > 4 Fohlen |
– mind. 3 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite) |
– mind. 3 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite) |
oder |
oder |
– mind. 2 gekörte Söhne |
– mind. 2 gekörte Söhne |
oder |
oder |
– mind. 2 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr. /Elite) und mind. 1 gekörter Sohn |
– mind. 2 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr. /Elite) und mind. 1 gekörter Sohn |
oder |
oder |
– einen Zuchtwert Gesamt >130 |
– einen Zuchtwert Gesamt >130 |
Alle Stuten erhalten eine Urkunde und die Prämierung wird veröffentlicht
Rostock, 18.02.2021 – Der Vorstand –