Besondere Bestimmung des Vorstands
Nr. 02 – 12 / 11
PRÄMIERUNGSORDNUNG – PONY-, KLEINPFERDE- UND SPEZIALRASSEN (PKS)
Voraussetzungen
Alle zur Prämierung kommenden Pferde sind bzw. waren im Besitz eines Abstammungsnachweises als Zuchtbescheinigung und sind bzw. waren in der Hauptabteilung in den Zuchtbüchern für die Pony-, Kleinpferde- und Spezialrasse eingetragen bzw. sind über eigene Nachkommen in diesem registriert.
Vergabe
Die Vergabe der Prämierung bei in der Hauptabteilung eingetragenen Zuchtpferden mit Abstammungsnachweis (Hengste; Stuten) erfolgt auf der Basis der ZWS / M-V ab einer Genauigkeit von > 0,50. Die Fohlenprämierung erfolgt anlässlich der ausgeschriebenen Veranstaltungen nach dem vorgegebenen Verfahren.
Die Vergabe eines Prämientitels erfolgt einmalig zu vom Verband festgelegten Veranstaltungen. Sofern keine gesonderte Veranstaltung für Zuchtpferde (Hengste und Stuten) festgelegt ist, erfolgt die Benachrichtigung der Besitzer anspruchsberechtigter Zuchtpferde mit entsprechendem Bescheid durch die Verbandsgeschäftsstelle. Eine gesonderte Beantragung durch die Besitzer von Zuchtpferden auf deren Prämierung ist nicht möglich.
Registrierung
Der Prämierungstitel wird im entsprechenden Medium, in dem das Zuchtbuch geführt wird (z. Zt.: EDV – VIT Verden) und in der Zuchtbescheinigung des betreffenden Pferdes verzeichnet. Alle Prämierungstitel – außer denen von Fohlen – werden hinter dem Namen und vor der Lebensnummer in sämtlichen Zuchtdokumenten und Veröffentlichungen ab Vergabedatum (Postausgang Bescheid) veröffentlicht, wobei eine rückwirkende Veröffentlichung im Pedigree auf Besitzerantrag nicht möglich ist.
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I. FOHLENPRÄMIERUNG
• Die Fohlen müssen bei Fuß der Mutter vorgestellt werden
• „Fohlenprämien können vergeben werden, wenn das Fohlen einen Abstammungsnachweis gemäß ZBO / M-V erhalten hat. Dabei müssen Vater und Mutter in der Hauptabteilung eingetragen sein oder werden können.
Fohlen mit einer Geburtsbescheiniung gemäß ZBO / M-V können maximal eine Vereinsfohlenprämie erhalten. Dabei müssen Vater und Mutter mindestens im Vorbuch (Besondere Abteilung) des beim VPZ / M-V für die betreffende Rasse geführten Zuchtbuches eingetragen sein oder werden können.
Fohlen mit Herkunftsbescheinigung erhalten keine Fohlenprämie.“
1. Vereinsfohlenprämie
(anlässlich von VPZ / M-V ausgeschriebener Fohlenschauen der Pferdezuchtgremien)
• Teilnahmeberechtigung: nur bereits gebrannte und identifizierte Fohlen
• Richterkommission (3 Richter) wird vom regionalen Verein berufen (mind. 1 Richter wird in der Liste der bestätigten Zuchtrichter des VPZ / M-V und/oder der FN geführt)
• Richtverfahren: keine Vorgabe
• Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
• Prämienvergabe: mindestens 23 Punkte (oder bei Islandpferden im Ergebnis der Materialprüfung für Fohlen Note 7,5 bis 7,74)
2. Verbandsfohlenprämie
(anlässlich von VPZ / M-V ausgeschriebener Fohlenschauen der Pferdezuchtgremien)
• Teilnahmeberechtigung: nur Fohlen mit einer Vereinsfohlenprämie
• Richterkommission (3 Richter) wird vom regionalen Verein berufen, (mind. 2 Richter werden in der Liste der bestätigten Zuchtrichter des VPZ / M-V und/oder der FN geführt; davon gehört mindesten ein Richter nicht dem veranstaltenden Verein an)
• Richtverfahren: keine Vorgabe
• Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
• Prämienvergabe: mindestens 25 Punkte (oder bei Islandpferden im Ergebnis der Materialprüfung für Fohlen Note 7,75 und besser)
2. Elitefohlenprämie
(anlässlich des vom VPZ/M-V ausgeschriebenen Landeselitefohlenchampionates)
• teilnahmeberechtigt sind nur Fohlen mit einer Verbandsfohlenprämie
• Richterkommission (3 Richter) wird vom Präsidium aus der beim VPZ/ M-V und/oder der
FN geführten Liste der bestätigten Zuchtrichter berufen
• Richtverfahren: gemeinsam oder getrennt (1/2 Noten sind zulässig)
• Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
• Prämienvergabe: mindestens 74 Punkte; sofern vom Präsidium nicht anders festgelegt.
Auf einer Veranstaltung ist nur die Anwendung eines Systems gestattet.
II. HENGSTPRÄMIERUNG (AUF BASIS ZWS)
VERBANDSPRÄMIENHENGST (V.PR.)
– mindestens zehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN – angeschlossener Zuchtverbände eingetragene Zuchtpferde
Zuchtwert gesamt mindestens >110 Punkte
oder ZW Gebäude >120 Punkte
oder ZW GG >120 Punkte
STAATSPRÄMIENHENGST (ST.PR.)
– gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
ELITEHENGST (ELITE)
– – mindestens fünfzehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN – angeschlossener Zuchtverbände eingetragene Zuchtpferde
Zuchtwert gesamt > 130 Punkte
Alle Hengste werden in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
III. STUTENPRÄMIERUNG
1. Dreijährige Stuten
– Bewertung der äußeren Erscheinung anlässlich zentraler
Stutbuchaufnahmen – Gesamtnote > 7,5
– Gesamtnote Stutenleistungsprüfung > 7,0 (sofern für die jeweilige Rasse gefordert)
– gemäß jeweiliger Ausschreibung durchgeführter Landeselitestutenschau werden nachstehende Titel vergeben:
· VERBANDSPRÄMIE (V.PR.)
· STAATSPRÄMIE (ST.PR.)
(gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
Alle Stuten werden in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
2. Vierjährige und ältere Stuten (auf Basis ZWS)
VERBANDSPRÄMIE (V.PR.)
– Nachzuchtleistung: – bis siebenjährig > 2 Fohlen
– achtjährig und älter > 3 Fohlen
– Gesamtzuchtwert Exterieur: > 110 Punkte
oder Zuchtwert-Gebäude > 120 Punkte
oder Zuchtwert-GG > 120 Punkte
STAATSPRÄMIE (ST.PR.)
– gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
Elite
– Nachzuchtleistung: > 4 Fohlen
– Gesamtzuchtwert > 130 Punkte
Alle Stuten werden in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
IV. HENGST- UND STUTENPRÄMIERUNG
(auf Basis Antragstellung und Nachweisführung des Besitzers/Antragstellers)
1. VERBANDSPRÄMIENHENGST (V.PR.)
– mindestens zehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN – angeschlossener Zuchtverbände eingetragene Zuchtpferde
– mindestens 2 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite)
oder
– mindestens 2 gekörte Söhne
oder
– mindestens 1 prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./Elite) und
mindestens 1 gekörter Sohn
2. STAATSPRÄMIENHENGST (ST.PR.)
– gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
3. ELITEHENGST (ELITE)
– – mindestens fünfzehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN – angeschlossener Zuchtverbände eingetragene Zuchtpferde
– mindestens 5 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite)
oder
– mindestens 3 gekörte Söhne
oder
– mindestens 4 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite) und
mindestens 2 gekörte Söhne
Alle Hengste werden in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
4. Vierjährige und ältere Stuten
4.1. VERBANDSPRÄMIE (V.PR.)
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a) bis siebenjährig |
b) achtjährig und älter |
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4.2. STAATSPRÄMIE (ST.PR.)
– gemäß den Grundsätzen zur Verleihung des Titels „Staatsprämie“ für Zuchtpferde vom 18.08.2010 (Amtsbl. M-V 2010, Nr. 36, S. 570)
4.3. ELITE
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Alle Stuten werden in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
Rostock, 20.12.2011 – Der Vorstand –
Anlage: Prämierungsantrag
ANLAGE
Antrag
auf Prämierung von beim VPZ/MV eingetragenen Zuchtpferden
Empfänger: Verband der Pferdezüchter M-V
Charles-Darwin-Ring 4
18059 Rostock
Tel.: 0381 – 44033870
Fax: 0381 – 44033877
e-mail: info@pferdezuchtverband-mv.de
Antragsteller:
Name: _____________________________________________
Straße: _____________________________________________
PLZ/Ort: _____________________________________________
Tel./Fax: _____________________________________________
Funk: _____________________________________________
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Hiermit stelle ich den Antrag auf Prämierung gemäß geltender Prämierungsordnung für mein nachstehend aufgeführtes Zuchtpferd (zutreffendes bitte ankreuzen):
O HENGST HB I
Rasse: _____________________
Name: _____________________
LN: _____________________
O STUTE HS I
Rasse: _____________________
Name: _____________________
LN: _____________________
nachgewiesene Zuchtleistung:
1) Fohlen: Geb.Jahr Vater Mutter Verband
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2) gekörte Hengste; prämierte Hengste; prämierte Stuten
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Ort; DatumUnterschrift Antragsteller
Prüfungsvermerke:
VPZ:
Prämie
V.Pr.
O ja
O nein
Elite
O ja
O nein
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Ort
/ Datum
Unterschrift
LALLF: Prämie
St.Pr.
O Ja
O nein
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Ort / Datum Unterschrift