Besondere Bestimmung des Vorstandes
Nr. 03-12/03
Formelle Voraussetzungen für die Zulassung zur Körung/Anerkennung
(1) Der schriftliche Antrag auf Körung/Anerkennung eines Hengstes einschließlich der Kopie
der Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis) muß fristgerecht bei der Verbandsgeschäftsstelle eingereicht werden. Die Termine für die Anmeldung zur Körung/Anerkennung (Antragstellung) sowie Termine und Orte der Vorauswahlen und Körungen/Anerkennungen werden veröffentlicht.
(2) Für die Zulassung von Hengsten ist ein Mindestalter von 24 Monaten und ein Höchstalter von
§ 36 Monaten bei Reitpferdehengsten,
§ 72 Monaten bei Hengsten der Rassen Fjordpferd und Islandpferd sowie
§ 60 Monaten bei Hengsten aller anderen Rassen
erforderlich.
Für Reitpferdehengste, die noch keine Leistungsprüfung absolviert haben, ist die Teilnahme an einer Vorauswahl, sofern ausgeschrieben, notwendig. Für Hengste, die an keiner ausgeschriebenen Vorauswahl teilgenommen haben, ist vor Körbeginn eine Gebühr von 300,– € zu zahlen. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.
und/oder eine Leistungsprüfung abgelegt haben, ist mit dem schriftlichen Antrag auf Eintragung des Hengstes in das HB I einschließlich der Kopie der Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis)
a) eine Kopie des Protokolls der Bewertung der äußeren Erscheinung zur
Eintragung in das HB I einer anerkannten Züchtervereinigung sowie der
Eigenleistungsprüfung (Station),
b) der FN-bestätigte Nachweis über bisherige Turniersporterfolge,
oder
c) beim Englischen Vollblut ein vom Direktorium für Vollblutzucht bestätigter
Nachweis über die bisher erreichten Generalausgleichsgewichte (GAG) sowie
über die Rassereinheit.
einzureichen.
(4) Für die Zulassung zur Körung von noch nicht in einem anderen, der FN
angeschlossenen Pferdezuchtverband gekörten Hengst ist
die Teilnahme an einer Vorauswahl, sofern ausgeschrieben, notwendig. Erfolgt keine Teilnahme an einer ausgeschriebenen Auswahl, ist vor Körbeginn
eine Gebühr von
300,– € zu zahlen. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.
Güstrow, 18.12.2003 – Der
Vorstand –