Besondere Bestimmung des Vorstandes
Nr. 03 – 04 / 05
Schauordnung für Landes-Elitefohlenchampionat für Mecklenburger sowie der Pony- Kleinpferde- und Spezialrassen (außer Haflinger und Shetlandpony und Deutsches Shetlandpony Partbred)
Der Veranstalter ist der Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern. Als Mitveranstalter fungieren die territorial zuständigen Pferdezuchtgremien.
Die Termine und Orte beschließt das Präsidium des Verbandes.
Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt geregelt:
1. Züchter:
– Es obliegt der Entscheidung des Fohlenbesitzers, ob und an welchen der ausgeschriebenen Termine und Orte er sein Fohlen vorstellt.
– Eine gesonderte Anmeldung zu einem der Regional- u. Elitefohlenchampionaten ist nicht erforderlich. Qualifiziert und damit teilnahmeberechtigt sind alle Fohlen, denen zuvor anlässlich einer Vereinsfohlenschau der Titel „Verbandsfohlenprämie“ zuerkannt wurde.
– Der Fohlenbesitzer ist für die Vorstellung des Fohlens incl. Peitschenführung verantwortlich.
2. Der Vorstand des Pferdezuchtgremiums bzw. die
Verbandsgeschäftsstelle:
Verbandsgeschäftsstelle: