Lewitzer Zuchtprogramm – „Die
Ursprungslisten werden zum 31.10.2010 geschlossen“
Die Zucht von Lewitzern in Deutschland wird in den der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen
in eigenständigen Teilpopulationen betrieben.
Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU
und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Verband der Pferdezüchter
Mecklenburg-Vorpommern e.V., Charles-Darwin-Ring 4, 18059 Rostock,
aufgestellten Grundsätze ein. Der Verband der Pferdezüchter
Mecklenburg-Vorpommern ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der
EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Lewitzer führt. Die
festgelegten Bestimmungen sind gemeinsame, verbindliche Anforderungen für
die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen
Züchtervereinigungen.
Der Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern
führt in Zusammenarbeit mit den mit der Zucht des Lewitzers befassten
Züchtervereinigungen eine Liste der bisher an der Entwicklung der Rasse
Lewitzer beteiligten Zuchtpferde (Ursprungsliste).
·
Teil I: die mit der Rassebezeichnung Lewitzer bzw.
Pinto-Typ Lewitzer versehenen Zuchtpferde und im
·
Teil II: die an der Zucht des Lewitzers bzw. Pinto-Typ
Lewitzer beteiligten Pferde anderer genealogischer Herkünfte.
Die im Teil I und II der Ursprungsliste aufgeführten
Pferde können im Rahmen des Bestandsschutzes im Zuchtprogramm des Lewitzers
weiter genutzt werden. Die Ursprungslisten werden zum 31.10.2010
geschlossen.
Das Zuchtbuch des
Lewitzers ist mit Schließung des Vorbuches am 31.10.2005 geschlossen.
Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der
Reinzucht, wobei eine Veredlung mit Pferden anderer Rassen, deren
Einbeziehung zur Erreichung des Zuchtzieles förderlich ist, möglich ist.
Lewitzer sind Anpaarungsprodukte von Lewitzern untereinander oder Nachkommen
von eingetragenen Zuchttieren der zugelassenen Rassen,
die an einen eingetragenen Lewitzer angepaart wurden, sofern diese
Zuchttiere in das Zuchtbuch des Lewitzer eingetragen sind. Die für die Rasse
des Lewitzers gekörten Veredler erhalten einen entsprechenden Vermerk in der
Zuchtbescheinigung.
Folgende Rassen sind zugelassen:
·
Englisches Vollblut
·
Arabisches Vollblut
·
Deutsches Reitpony
Bis zum 31.10.2005 galt:
Bei der Hereinnahme
von Veredlerrassen
muss ein Elternteil Lewitzer sein
und der andere Elternteil einer anderen, in der Anpaarungstabelle genannten
Rassen angehören:
Deutsches Reitpony, Kleines Deutsches Reitpferd,
Connemara, New Forest, Pinto mit Tobianoscheckung (WH ≤ 155 cm), Welsh Pony
Sekt. B, Arabisches Vollblut, Englisches Vollblut oder Anglo Arabisches
Vollblut.
|
Hengste oder Stuten |
Lewitzer |
DR |
KlRpf |
Connemara |
NF |
Pinto* |
Welsh B |
Araber |
Engl. Vollblut |
Ang. Araber |
|
Lewitzer |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
x |
* nur Tobianoscheckung und WH ≤ 155 cm
Ab dem 01.11.2005 gilt:
Zugelassen sind ausschließlich leistungsgeprüfte Hengste der Rassen
Deutsches Reitpony, Arabisches Vollblut und Englisches Vollblut, die die
Voraussetzungen für die Eintragung in das Hengstbuch I (bei Arabischem
Vollblut und Englischem Vollblut mindestens Hengstbuch I für die
Reitpferderassen oder das Deutsche Reitpony) erfüllen. Zugelassen sind alle
Farben außer Schimmel, Overo- und Tigerschecken.
Veredlerhengste müssen die unter
§ 519 (d) ZBO
aufgeführten Mindestleistungen nachweisen.
|
Hengste
è
Stuten
¯ |
Lewitzer
Sektion A und B |
Deutsches
Reitpony* |
Arabisches Vollblut* |
Englisches
Vollblut* |
|
Lewitzer
Sektion A und B |
X |
X |
X |
X |
* nur mit abgeschlossener
Eigenleistungsprüfung gemäß 519d (1.1)
Mindestens ein Elternteil muss
phänotypisch Plattenschecke sein.
Da der Verband der
Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern derzeit – durch zum Teil
Falschinterpretationen – vereinzelt Anfragen zu diesem Themenkreis erhält,
sei an dieser Stelle auf die gemäß Zuchtprogramm Lewitzer korrekte
inhaltliche Darstellung hingewiesen. Der im Rahmen der Ausführungen zur
Zuchtmethode formulierte Satz: „Die
Ursprungslisten werden zum 31.10.2010 geschlossen.“ Sagt im Klartext mit dem
vor- und nachstehenden Text lediglich aus, dass nur noch bis zum 31.10.2010
Pferde in die Ursprungsliste I und II nachträglich eingetragen werden
dürfen, die die Bedingungen dafür bereits zum Stichtermin 31.10.2005
erfüllten, für die jedoch diese Eintragungsbeantragung durch die zuständigen
Verbände bisher nicht erfolgt ist. Alle Lewitzer Züchter und deren
betreuende Zuchtverbände sind aufgefordert, sich noch einmal mit dem Thema
zu befassen. Die Pedigreevorprüfung erfolgt per Züchterantrag auf Aufnahme
in die entsprechende Ursprungsliste grundsätzlich bei und über den jeweils
für den Züchter zuständigen Zuchtverband zu den vorstehend beschriebenen
Konditionen. Die Verbände reichen dann bis spätestens 31.10.2010 die von
ihnen als positiv befundenen Anträge (mit Begründung) an den Verband der
Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein. Die eingegangenen Anträge
werden dann von diesem in Zusammenarbeit mit seiner zuständigen
Tierzuchtbehörde abschließend geprüft und nachträglich berechtigte Hengste
und Stuten in die betreffende Urspungsliste aufgenommen. Es wird seitens des
Verbandes aus den Erfahrungen der letzten beiden Jahre mit einigen wenigen
diesbezüglichen Nachzüglern gerechnet. Daher ist auch die nunmehr endgültige
Schließung der Ursprungslisten mehr als überfällig und angezeigt. Alle
Lewitzer betreuenden FN-angeschlossenen Verbände hatten dies auf Anregung
des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. in den
Frühjahrssitzungen beraten und im Mai mit der Zuchtverbandsordnung der FN,
Zuchtprogramm Lewitzer verbindlich für ihre jeweiligen Zuchtbuchordnungen
beschlossen. Nach diesem Termin sind dann auch die zuvor beschriebenen
„nachträglichen“ Ursprungslisteneintragungen nicht mehr möglich.
Uwe Witt