Regelungen zur Teilnahme von 3 ½ -jährigen Reitpferdehengsten an den Hauptkörungen
(ab 2010)

 

 

Gemäß Vorstandsbeschluss vom 16.12.2009 TOP 5 (#1) können 3 ½ -jährige Hengste (36.-48. Lebensmonat zum Veranstaltungszeitpunkt) an der jährlichen Hauptkörung teilnehmen. Die Hengste dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder in einem anderen Zuchtverband gekört sein, noch im Zuchteinsatz gewesen sein. Sie müssen ferner bis zum Termin der Vorauswahlen den vorgeschrieben 30-tage-Test mit den Mindestanforderungen gemäß Zuchtprogramm Mecklenburger absolviert haben und im Übrigen die Anforderungen für die 2 ½ -jährigen Reitpferdehengste gemäß Zuchtprogramm und Ausschreibung incl. Röntgen- und Gesundheitsanforderungen („TÜV“) erfüllen. Eine Teilnahme an den Vorauswahlen mit Zulassung zur Körveranstaltung ist verpflichtend.

 

Die Einbindung der 3 ½ -jährigen Hengste in den Veranstaltungsablauf wird gesondert festgelegt. Diese Hengste können weder Siegerhengst noch Prämienhengst werden. Eine Teilnahme an der Auktion – so durchgeführt – ist möglich. Ältere Reitpferdehengste erhalten keine Zulassung zur Hauptkörung.

 

 

Rostock, 10.01.2010                                              Uwe Witt

Zuchtleiter/Geschäftsführer



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