Regelungen
zur Teilnahme von 3 ½ -jährigen Reitpferdehengsten an den Hauptkörungen
(ab
2010)
Gemäß Vorstandsbeschluss vom 16.12.2009 TOP 5 (#1) können 3 ½ -jährige
Hengste (36.-48. Lebensmonat zum Veranstaltungszeitpunkt) an der jährlichen
Hauptkörung teilnehmen. Die Hengste dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder in
einem anderen Zuchtverband gekört sein, noch im Zuchteinsatz gewesen sein.
Sie müssen ferner bis zum Termin der Vorauswahlen den vorgeschrieben
30-tage-Test mit den Mindestanforderungen gemäß Zuchtprogramm Mecklenburger
absolviert haben und im Übrigen die Anforderungen für die 2 ½ -jährigen
Reitpferdehengste gemäß Zuchtprogramm und Ausschreibung incl. Röntgen- und
Gesundheitsanforderungen („TÜV“) erfüllen. Eine Teilnahme an den
Vorauswahlen mit Zulassung zur Körveranstaltung ist verpflichtend.
Die Einbindung der 3 ½ -jährigen Hengste in den Veranstaltungsablauf wird
gesondert festgelegt. Diese Hengste können weder Siegerhengst noch
Prämienhengst werden. Eine Teilnahme an der Auktion – so durchgeführt – ist
möglich. Ältere Reitpferdehengste erhalten keine Zulassung zur Hauptkörung.
Rostock, 10.01.2010
Uwe Witt
Zuchtleiter/Geschäftsführer