Besondere Bestimmung des Vorstandes
Nr.
15 – 04 / 03
Haftungsausschluss für
Verbandsveranstaltungen
Für sämtliche in der
Verbandszeitschrift ausgeschriebene Termine/ Schauen des VPZ/M-V gilt nachstehender
Haftungsausschluss:
Durch
die Abgabe der Nennungen erkennt jeder Pferdebesitzer und Teilnehmer die
Veranstaltungsbedingungen an und leistet den Anweisungen der
Veranstaltungsleitung Folge.
Es
besteht zwischen dem Veranstalter einerseits sowie den Besuchern und aktiven
Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für
Zuschauer, Reiter, Pferde, Geschirr und Material ausgeschlossen. Insbesondere
sind die aktiven Teilnehmer nicht „Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“.
Für Schäden jeder
Art, die einer natürlichen und/oder juristischen Person - Verbandsmitglieder
eingeschlossen - durch Maßnahmen oder dem Unterlassen von Maßnahmen des
Verbandes oder seiner Mitglieder oder aus der Benutzung von Verbands- oder
Verbandseinrichtungen des Verbandes oder dessen Mitgliedern entstanden sind
oder entstehen, haften der Verband und seine Mitglieder nur, wenn einem
Organmitglied oder einer sonstigen Person, für die der Verband oder seine
Mitglieder nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts einzustehen hat,
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Güstrow,