Besondere Bestimmung des
Vorstands
Nr. 08 – 04 / 03
Selektionsstufen im Rahmen eines Zuchtprogramms
Selektionsstufe 1:
Beurteilung des Fohlens bei Fuß
der Mutter nach den Kriterien Abstammung und Merkmalen der äußeren Erscheinung
Selektionsstufe 2:
Körung der zweieinhalbjährigen Hengste bzw.
Stutbuchaufnahmen der dreijährigen Stuten. Entscheidende Kriterien sind Typ,
Exterieur, Bewegung sowie Informationen über die Leistungsveranlagung. Die
Gesamtbewertung wird in Kör- bzw. Stutbucheintragungsprotokollen (Punktzahl)
ausgedrückt.
Selektionsstufe 3:
Hengstleistungsprüfung
auf Station bzw. Zuchtstutenprüfung auf
Station und im Feld. Aus diesen Prüfungen resultiert die Zuchtwertschätzung für
Hengste und Stuten. Die Eigenleistungsprüfung ist eine der wichtigsten
Selektionsstufen im Zuchtprogramm. Nach abgelegter Leistungsprüfung dürfen
Hengste nach dem Deutschen TZG, sofern sie bei einem Zuchtverband gekört und
anerkannt sind, in vollem Umfang in der Zucht eingesetzt werden.
Selektionsstufe 4:
Zuchtwertschätzung für Hengste und Stuten anhand der Eigen- und Nachkommenleistungen im Turniersport sowie bei den Zuchtbuchaufnahmen und Stutenleistungsprüfungen. Mit Hilfe der Tiermodellzuchtwertschätzung können alle verfügbaren Leistungsinformationen über das Zuchtpferd selbst sowie seine Nachkommen und Seitenverwandten einbezogen werden. Diese Informationen werden auf Umwelteinflüsse (Konkurrenz, Reiter, Region usw.) korrigiert und im Vergleich zu anderen Zuchtpferden ausgewertet. Im Ergebnis der Zuchtwertschätzung werden Zuchtwerte für Exterieur, Reiteignung (ZWS/M-V) sowie Dressur und Springen (ZWS/FN) und der Gesamtindex mit ihren Genauigkeiten ausgewiesen.
Güstrow,
7.4.03 -
Der Vorstand