Besondere Bestimmung des
Vorstandes
Nr.
05 – 12 / 03
Richtlinie
für die Verleihung der Ehrennadel des
Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.
§ 1
Die Ehrennadel wird als Zeichen der Anerkennung und Würdigung
besonderer Verdienste um das Ansehen der Pferdezucht in Mecklenburg-Vorpommern
an natürliche Personen, die Mitglieder des Verbandes der Pferdezüchter
Mecklenburg-Vorpommern sind, verliehen.
§ 2
Die Ehrennadel kann in Bronze, Silber oder Gold verliehen
werden.
§ 3
1.
Die Ehrennadel in Bronze kann für besondere Verdienste um die
Pferdezucht in Mecklenburg-Vorpommern mit regionaler Bedeutung verliehen
werden.
2.
Die Ehrennadel in Silber kann für besondere Verdienste zum Wohle der
Pferdezucht in Mecklenburg-Vorpommern mit überregionaler Bedeutung verliehen
werden – oder als wiederholte Ehrung im Abstand von mindestens 3 Jahren nach
der Verleihung der Ehrennadel in Bronze.
3.
Die Ehrennadel in Gold wird für herausragende Verdienste zur
Verbesserung und zur Förderung des Ansehens der Pferdezucht in Mecklenburg-Vorpommern auf Landesebene und
darüber hinaus in besonderen Fällen verliehen.
§4
Die Ehrennadel besteht aus einer bronzenen, silbernen oder goldenen
Anstecknadel mit dem Logo des Verbandes der Pferdezüchter MV.
Dazu
gehört jeweils eine Verleihungsurkunde. In der Verleihungsurkunde (s. Anlage)
sind die Verdienste des Auszuzeichnenden zu würdigen.
§5
a) für die Ehrennadel in Bronze
den regionalen Pferdezuchtgremien.
b) für die Ehrennadel in Silber
und Gold dem Präsidium.
§6
a) in Bronze wird vom
Vorsitzenden des betreffenden Pferdezuchtgremiums oder dessen beauftragten
Vertreter
b) in Silber und Gold wird vom
Präsidenten des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern bzw. von
einem seiner beauftragten Stellvertreter
vorgenommen.
§7
Das
Präsidium kann Ausnahmen von dieser Richtlinie beschließen, wenn ein besonderer
Anlass dazu besteht.
§8
Diese
Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Güstrow,