Besondere
Bestimmungen des Vorstandes
Nr.
04-12/03
Festlegungen
des Vorstandes zur Sicherung der Identität der Abstammung, zum
Dopingtest und Verfahren bei Ankaufsuntersuchungen ggf. incl. Röntgenaufnahmen
bei Verbandsanerkennungen
1. Identitätssicherung per Blutserologie
Zur Sicherung der Identität eines Junghengstes erfolgt anläßlich der entsprechenden Junghengstanerkennung die
Blutentnahme für die Erstellung der Bluttypenkarte durch den für die
Veranstaltung zuständigen Veranstaltungstierarzt. Die Kosten für die
Identitätssicherung per Blutserologie trägt der Besitzer, der den Hengst zur
Körung/Anerkennung vorgestellt.
2. Abstammungssicherung durch
Genomanalyse
Der Besitzer bzw. Verkäufer eines anerkannten
Zuchthengstes haftet für die zutreffende Angabe der Abstammung und ist
diesbezüglich nachweispflichtig.
Bei anerkannten Hengsten muß per Genomanalyse ein Elternschaftsnachweis vom Besitzer
auf seine Kosten bis zum 31. 12. des jeweiligen Anerkennungsjahres bei der
Verbandsgeschäftsstelle vorgelegt werden. Hierfür können vom Verband die
notwendigen Formulare und Entnahmematerialien angefordert werden. Sie sind an
das angegebene Institut zu senden. Die Blutentnahme/Haarprobenentnahme für den Elternschaftsnachweis erfolgt sofern
nicht anders angewiesen durch den für
den Besitzer zuständigen Tierarzt.
Sofern nach der ersten Untersuchung noch Zweifel an der zutreffenden Angabe der Abstammung bestehen, ist durch den Besitzer auf seine Kosten eine zweite Untersuchung per Genomanalyse (Fingerprinting; Multi-Locus) am angegebenen Institut zu veranlassen.
Bestätigt dieses
Überprüfungsgutachten die Zweifel an der betreffenden Angabe der Elterntiere,
hat der Verkäufer den Hengst zurückzunehmen.
Bestätigt das zweite
Überprüfungsgutachten die Zweifel nicht, so hat der Käufer den Hengst
abzunehmen bzw. zu behalten.
3. Dopinguntersuchung / Röntgen /
Tierärztliche Untersuchung
Dopinguntersuchung
Stichprobenartig können einzelne Hengste zur Dopinguntersuchung herangezogen werden. Die Probennahme erfolgt im Rahmen der Hengstanerkennung. Das Präsidium legt Anzahl und Modus der Probennahme fest. Die Kosten trägt der VPZ / MV. Sofern ein Dopingverstoß nachgewiesen wird, entfallen die Voraussetzungen für die Körung / Anerkennung eines Hengstes. Eine bereits erfolgte Körung / Anerkennung ist zu widerrufen. Der Besitzer des hengstes zum Zeitpunkt der Körung / Anerkennung trägt alle mit diesem Verfahren ergebenen Kosten und Schadensersatzansprüche incl. Übernahme der Kosten für die A-Kontrolle und ggf. erforderliche B-Kontrolle.
Tierärztliche Untersuchung/Röntgen
Die tierärztliche Untersuchung
bezieht sich auf die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verkauf kann der Käufer vom
Verkäufer auf dessen Kosten eine Ver-/Ankaufsuntersuchung incl.
Röntgenaufnahmen fordern.
Erstellte Röntgenaufnahmen sind
Bestandteil der Verkaufshandlungen. Die Kosten sind vom Verkäufer zu tragen.
Güstrow,
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