Besondere
Bestimmung des Vorstandes
Nr. 04 – 04 / 03
Schauordnung für Stutbuchaufnahmen / Spätstutbuchaufnahmen
Der Veranstalter ist der VPZ/M-V.
Als Mitveranstalter fungieren die territorial zuständigen Pferdezuchtgremien.
Die Termine und Orte beschließt der Vorstand des VPZ/M-V. Sie werden in der Verbandszeitschrift oder anderer geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben.
Die Verantwortlichkeiten sind wie
folgt geregelt:
1. Züchter:
- Es obliegt der Entscheidung des Züchters, an welchen der ausgeschriebenen
Termine und Orte er seine Stute, unter Vorlage der Original-Zuchtbescheinigung,
zur Eintragung (Stutbuchaufnahme) vorstellt.
- Der Stutenbesitzer meldet zum angegebenen Meldetermin seine Stute
per Kopie der Zuchtbescheinigung beim Vorsitzenden des territorial zuständigen
Pferdezuchtgremiums zur Stutbuchaufnahme an.
-
Der Stutenbesitzer stellt seine Stute zum
öffentlichen Stutbuchaufnahmetermin dem Zuchtleiter und der Kommission zur
Identitätsüberprüfung und Bewertung vor.
2. Der Vorstand des/der territorialen
Pferdezuchtgremiums/Pferdezuchtgremien
- Der Vorsitzende des/der Pferdezuchtgremiums/Pferdezuchtgremien
ist angehalten auf der Grundlage der bei ihm eingegangenen Anmeldungen einen
Kurzkatalog zu erarbeiten und zu vertreiben.
- Der Vorstand bereitet den
Schauplatz repräsentativ vor:
•
Zu- und Abfahrtsweg
•
Parkplätze für den Tiertransport
•
Parkplätze für Besucher
•
Platz für Identitätsprüfung (Farbe, Abzeichen) und
Messen auf festen, ebenen Untergrund
•
Zu- und Abgänge zu den Musterungsplätzen/Halle
•
Begrenzung Musterungsplätze
•
Markierung und Abgrenzung der Musterungsplätze
1. Pflasterstrecke Länge:
ca. 40-50 m, Breite: ca. 3-4 m
2. Schaurechteck (15-20 m) x (40-60 m) bzw. wenn extra angewiesen,
gleichschenkliges Schaudreieck (50-60m) x (50-60m) x (50 -60m)
•
Markierung und Abgrenzung des Platzes für die
Kommission
•
Peitschenführer, sofern vom Verein gestellt
•
Verantwortlicher für Auf- und Abtrieb
•
Reihenfolge der zum Auftrieb kommenden Stuten,
getrennt nach Rassen und innerhalb der
Rassen nach Ringen (max. 10 Stuten/ Ring)
•
Kassierung (Beiträge, Gebühren, Eintritt usw.)
3. Die Verbandsgeschäftsstelle:
•
Veröffentlichung der Termine und Orte in der
Verbandszeitschrift
•
Antragstellung auf Veterinärgenehmigungen
•
Anmeldung/ Kopfnummernvergabe
•
Identifizierung und Messen
•
Kommissionen
•
Richtverfahren
•
Protokoll
•
Rangierung/ Prämierungsempfehlung
•
Lautsprecheranlage
•
4. Die Kommission:
Bewertung gemäß § 4 ZBO/M-V.
Der Ablauf der Stutbuchaufnahme
ist wie folgt geregelt:
1)
Anmeldung/ Kopfnummernausgabe
2)
Identifizierung und Messen
3)
Pflastermusterung: (einzeln in der festgelegten
Reihenfolge – jeweils im Stand, Schritt und Trab )
4)
Hallenmusterung (Die Peitschenführung ist vom
Stutenbesitzer sicher zu stellen):
a) in der
festgelegten Reihenfolge
- freier Schritt am hingegebenen Zügel
- Trab/ Galopp im freien Lauf
b)
Zwischenringe (ca. 10 Stuten) mit Auswahl der Stuten für den Endring
-
Vorrangierung nach Gesamtnoten
-
Endrangierung durch Kommission ohne Zuchtkritik
c)
Endrangierung mit Prämienempfehlung
-
Vorrangierung: nach Gesamtnoten
-
Endrangierung: durch Kommission
5)
Kurze Zuchtkritik durch den Zuchtleiter/Richter
Güstrow,