Besondere Bestimmung des Vorstandes

 

Nr. 04 – 04 / 03

 

 

Schauordnung für Stutbuchaufnahmen / Spätstutbuchaufnahmen

 

 

 

Der Veranstalter ist der VPZ/M-V. Als Mitveranstalter fungieren die territorial zuständigen Pferdezuchtgremien.

 

Die Termine und Orte beschließt der Vorstand des VPZ/M-V. Sie werden in der Verbandszeitschrift oder anderer geeigneter Weise öffentlich bekannt gegeben.

 

Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt geregelt:

1. Züchter:

- Es obliegt der Entscheidung des Züchters, an welchen der ausgeschriebenen Termine und Orte er seine Stute, unter Vorlage der Original-Zuchtbescheinigung, zur Eintragung (Stutbuchaufnahme) vorstellt.

- Der Stutenbesitzer meldet zum angegebenen Meldetermin seine Stute per Kopie der Zuchtbescheinigung beim Vorsitzenden des territorial zuständigen Pferdezuchtgremiums zur Stutbuchaufnahme an.

-          Der Stutenbesitzer stellt seine Stute zum öffentlichen Stutbuchaufnahmetermin dem Zuchtleiter und der Kommission zur Identitätsüberprüfung und Bewertung vor.

 

 

2. Der Vorstand des/der territorialen Pferdezuchtgremiums/Pferdezuchtgremien

- Der Vorsitzende des/der Pferdezuchtgremiums/Pferdezuchtgremien ist angehalten auf der Grundlage der bei ihm eingegangenen Anmeldungen einen Kurzkatalog zu erarbeiten und zu vertreiben.

- Der Vorstand bereitet den Schauplatz repräsentativ vor:

          Zu- und Abfahrtsweg

          Parkplätze für den Tiertransport

          Parkplätze für Besucher

          Platz für Identitätsprüfung (Farbe, Abzeichen) und Messen auf festen, ebenen Untergrund

          Zu- und Abgänge zu den Musterungsplätzen/Halle

          Begrenzung Musterungsplätze

          Markierung und Abgrenzung der Musterungsplätze

1. Pflasterstrecke        Länge: ca. 40-50 m, Breite: ca.  3-4 m

2. Schaurechteck (15-20 m) x (40-60 m) bzw. wenn extra angewiesen, gleichschenkliges Schaudreieck (50-60m) x (50-60m) x (50 -60m)

          Markierung und Abgrenzung des Platzes für die Kommission

          Peitschenführer, sofern vom Verein gestellt

          Verantwortlicher für Auf- und Abtrieb

          Reihenfolge der zum Auftrieb kommenden Stuten, getrennt nach Rassen und innerhalb der   Rassen nach Ringen (max. 10 Stuten/ Ring)

          Kassierung (Beiträge, Gebühren, Eintritt usw.)


 

3. Die Verbandsgeschäftsstelle:

          Veröffentlichung der Termine und Orte in der Verbandszeitschrift

          Antragstellung auf Veterinärgenehmigungen

          Anmeldung/ Kopfnummernvergabe

          Identifizierung und Messen

          Kommissionen

          Richtverfahren

          Protokoll

          Rangierung/ Prämierungsempfehlung

          Lautsprecheranlage

           

4. Die Kommission:

Bewertung gemäß  § 4 ZBO/M-V.

Der Ablauf der Stutbuchaufnahme ist wie folgt geregelt:

1)      Anmeldung/ Kopfnummernausgabe

2)      Identifizierung und Messen

3)      Pflastermusterung: (einzeln in der festgelegten Reihenfolge – jeweils im Stand, Schritt und Trab )

4)      Hallenmusterung (Die Peitschenführung ist vom Stutenbesitzer sicher zu stellen):

a) in der festgelegten Reihenfolge

- freier Schritt am hingegebenen Zügel

- Trab/ Galopp im freien Lauf

b) Zwischenringe (ca. 10 Stuten) mit Auswahl der Stuten für den Endring

- Vorrangierung nach Gesamtnoten

- Endrangierung durch Kommission ohne Zuchtkritik

c) Endrangierung mit Prämienempfehlung

- Vorrangierung: nach Gesamtnoten

- Endrangierung: durch Kommission

5)      Kurze Zuchtkritik durch den Zuchtleiter/Richter

 

 

 

Güstrow, 7.4.03                                                                    - Der Vorstand


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