Besondere
Bestimmung des Vorstands
Nr. 03-12/03
Formelle
Voraussetzungen für die Zulassung zur Körung/Anerkennung
(1) Der schriftliche Antrag auf Körung/Anerkennung eines Hengstes
einschließlich der Kopie
der Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis)
muß fristgerecht bei der Verbandsgeschäftsstelle eingereicht werden. Die
Termine für die Anmeldung zur Körung/Anerkennung (Antragstellung) sowie Termine
und Orte der Vorauswahlen und Körungen/Anerkennungen werden veröffentlicht.
(2)
Für die
Zulassung von Hengsten ist ein Mindestalter von 24 Monaten und ein
Höchstalter von
§
36 Monaten bei Reitpferdehengsten,
§
72 Monaten
bei Hengsten der Rassen Fjordpferd und Islandpferd sowie
§
60 Monaten
bei Hengsten aller anderen Rassen
erforderlich.
Für Reitpferdehengste, die noch keine Leistungsprüfung
absolviert haben, ist die Teilnahme an einer Vorauswahl, sofern ausgeschrieben,
notwendig. Für Hengste, die an keiner ausgeschriebenen Vorauswahl teilgenommen
haben, ist vor Körbeginn eine Gebühr von 300,-- € zu zahlen. Eine Rückzahlung
erfolgt nicht.
(3)
Für die
Eintragung von Hengsten in das HB I, die das o.g. Höchstalter überschritten
und/oder
eine Leistungsprüfung abgelegt haben, ist mit dem schriftlichen Antrag auf
Eintragung des Hengstes in das HB I einschließlich der Kopie der
Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis)
a)
eine Kopie des
Protokolls der Bewertung der äußeren Erscheinung zur
Eintragung in das HB I einer anerkannten
Züchtervereinigung sowie der
Eigenleistungsprüfung (Station),
b)
der
FN-bestätigte Nachweis über bisherige Turniersporterfolge,
d) der Nachweis über die bisher erreichten FN-Zuchtwerte (FN Jahrbuch Zucht)
oder
c) beim Englischen
Vollblut ein vom Direktorium für Vollblutzucht bestätigter
Nachweis über die bisher erreichten Generalausgleichsgewichte (GAG) sowie
über die Rassereinheit.
einzureichen.
(4) Für die Zulassung
zur Körung von noch nicht in einem anderen, der FN
angeschlossenen
Pferdezuchtverband gekörten Hengst ist
die
Teilnahme an einer Vorauswahl, sofern ausgeschrieben, notwendig. Erfolgt keine
Teilnahme an einer ausgeschriebenen Auswahl, ist vor Körbeginn eine Gebühr von
300,--
€ zu zahlen. Eine Rückzahlung erfolgt
nicht.
Güstrow,