Besondere Bestimmung des Vorstands

 

Nr. 03-12/03

 

 

Formelle Voraussetzungen für die Zulassung zur Körung/Anerkennung

 

(1)   Der schriftliche Antrag auf Körung/Anerkennung eines Hengstes einschließlich der Kopie

der Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis) muß fristgerecht bei der Verbandsgeschäftsstelle eingereicht werden. Die Termine für die Anmeldung zur Körung/Anerkennung (Antragstellung) sowie Termine und Orte der Vorauswahlen und Körungen/Anerkennungen werden veröffentlicht.

 

(2)   Für die Zulassung von Hengsten ist ein Mindestalter von 24 Monaten und ein Höchstalter von

§                     36 Monaten bei Reitpferdehengsten,

§                    72 Monaten bei Hengsten der Rassen Fjordpferd und Islandpferd sowie

§                    60 Monaten bei Hengsten aller anderen Rassen

erforderlich.                                                                                                      

Für Reitpferdehengste, die noch keine Leistungsprüfung absolviert haben, ist die Teilnahme an einer Vorauswahl, sofern ausgeschrieben, notwendig. Für Hengste, die an keiner ausgeschriebenen Vorauswahl teilgenommen haben, ist vor Körbeginn eine Gebühr von 300,-- € zu zahlen. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.

 

                                                                                                                                         

(3)   Für die Eintragung von Hengsten in das HB I, die das o.g. Höchstalter überschritten

und/oder eine Leistungsprüfung abgelegt haben, ist mit dem schriftlichen Antrag auf Eintragung des Hengstes in das HB I einschließlich der Kopie der Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis)

 

a)             eine Kopie des Protokolls der Bewertung der äußeren Erscheinung zur

   Eintragung in das HB I einer anerkannten Züchtervereinigung sowie der 

   Eigenleistungsprüfung (Station),

b)           der FN-bestätigte Nachweis über bisherige Turniersporterfolge,

d)      der Nachweis über die bisher erreichten FN-Zuchtwerte (FN Jahrbuch Zucht)

 

       oder

 

c)     beim Englischen Vollblut ein vom Direktorium für Vollblutzucht bestätigter

        Nachweis über die  bisher erreichten Generalausgleichsgewichte (GAG) sowie     

        über die Rassereinheit.

 

einzureichen.

 

(4) Für die Zulassung zur Körung von noch nicht in einem anderen, der FN

angeschlossenen Pferdezuchtverband gekörten Hengst ist                            

die Teilnahme an einer Vorauswahl, sofern ausgeschrieben, notwendig. Erfolgt keine Teilnahme an einer ausgeschriebenen Auswahl, ist vor Körbeginn eine Gebühr von

300,-- €  zu zahlen. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.

 

                                                                                                                                                            

 

Güstrow, 18.12.2003                                                                                    - Der Vorstand -


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