Besondere
Bestimmung des Vorstandes
Nr. 03 – 04 / 05
Schauordnung
für Landes-Elitefohlenchampionat für Mecklenburger sowie der Pony- Kleinpferde-
und Spezialrassen (außer Haflinger und Shetlandpony und Deutsches Shetlandpony
Partbred)
Der
Veranstalter ist der Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern. Als
Mitveranstalter fungieren die territorial zuständigen Pferdezuchtgremien.
Die
Termine und Orte beschließt das Präsidium des Verbandes.
Die
Verantwortlichkeiten sind wie folgt geregelt:
1. Züchter:
- Es obliegt der Entscheidung des Fohlenbesitzers, ob und an
welchen der ausgeschriebenen Termine und Orte er sein Fohlen vorstellt.
- Eine gesonderte Anmeldung zu einem der Regional- u. Elitefohlenchampionaten ist nicht erforderlich. Qualifiziert und damit teilnahmeberechtigt sind alle Fohlen, denen zuvor anlässlich einer Vereinsfohlenschau der Titel „Verbandsfohlenprämie“ zuerkannt wurde.
- Der Fohlenbesitzer ist für die Vorstellung des Fohlens
incl. Peitschenführung verantwortlich.
2. Der Vorstand des Pferdezuchtgremiums bzw. die
Verbandsgeschäftsstelle:
-
repräsentative Vorbereitung des Schauplatzes
•Zu- und Abfahrtsweg
•Parkplätze für den Tiertransport
•Parkplätze für Besucher
•Zu- und Abgänge zu den Musterungsplätzen
•Begrenzung Musterungsplätze
•Markierung und Abgrenzung der Musterungsplätze -
gleichschenkliges Schaudreieck (50-60m) x (50-60m) x (50 -60m)
•Markierung und Abgrenzung des Platzes für die
Kommissionsmitglieder, den Sprecher und die Meldestelle
-
Kassierung Eintritt
•Veröffentlichung der Termine und Orte in der
Verbandszeitschrift
•Antragstellung auf Veterinärgenehmigungen
•Anmeldung/ Kopfnummernvergabe
•Kommissionsmitglieder (Bestätigung des Präsidiums
erforderlich)
3. Die
Verbandsgeschäftsstelle:
•Richtverfahren : - gemeinsam bei getrennter
Notenvergabe (1/2 Noten zulässig)
- Notenbekantgabe: die Summe der Einzelnoten der 3 Richter wird
1)
als Gesamtmerkmalsteilnote
2)
als Endnote (Gesamtsumme der
Bewertungsmerkrmalskomplexe)
angezeigt bzw. angesagt
•Prämierung: Verbandsfohlenprämie Elite
72
Punkte 74
Punkte
•Lautsprecheranlage
4. Die Kommission:
Bewertung in
festgelegtem Richtverfahren in Anlehnung an § 4 ZBO/M-V
Der Ablauf des
Regional- u. Elitefohlenchampionates ist wie folgt geregelt. Den Anweisungen
der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
1.
Anmeldung/
Kopfnummernausgabe
2.
Einzelvorstellung:
Stand, Schritt, Trab (Die Peitschenführung liegt in
Eigenverantwortung
des Besitzers)
3.
Zwischenringe
mit Auswahl der Fohlen für den Endring
4. Endring mit Prämierung nach Maßgabe der
Kommission
a)
Vorrangierung nach Noten durch Meldestelle
b)
Endrangierung durch Kommission
5. Kurze Zuchtkritik durch den Zuchtleiter
oder einen Richter
Güstrow, 07.04.05 -
Der Vorstand -