Besondere Bestimmung des
Vorstands
Nr. 02 - 10 / 05
Prämierungsordnung –
Mecklenburger
Voraussetzungen
Alle
zur Prämierung kommenden Pferde sind bzw. waren im Besitz eines
Abstammungsnachweises als Zuchtbescheinigung und sind bzw. waren in der
Hauptabteilung in den Zuchtbüchern für
die Rasse Mecklenburger eingetragen bzw. sind über eigene Nachkommen in diesem
registriert.
Vergabe
Die
Vergabe der Prämierung bei in der Hauptabteilung
I eingetragenen Zuchtpferden mit Abstammungsnachweis
(Hengste; Stuten) erfolgt auf der Basis der ZWS / M-V ab einer Genauigkeit von >
0,50. Die Fohlenprämierung erfolgt anlässlich der ausgeschriebenen
Veranstaltungen nach dem vorgegebenen Verfahren.
Die
Vergabe eines Prämientitels erfolgt einmalig zu vom Verband festgelegten Veranstaltungen.
Sofern keine gesonderte Veranstaltung für Zuchtpferde (Hengste und Stuten)
festgelegt ist, erfolgt die Benachrichtigung der Besitzer anspruchsberechtigter
Zuchtpferde mit entsprechendem Bescheid durch die Verbandsgeschäftsstelle. Eine
gesonderte Beantragung durch die Besitzer von Zuchtpferden auf deren Prämierung
ist nicht möglich.
Registrierung
Der Prämierungstitel wird im entsprechenden Medium, in dem das Zuchtbuch geführt wird (z. Zt.: EDV – ViT Verden) und in der Zuchtbescheinigung des betreffenden Pferdes verzeichnet. Alle Prämierungstitel – außer denen von Fohlen – werden hinter dem Namen und vor der Lebensnummer in sämtlichen Zuchtdokumenten und Veröffentlichungen ab Vergabedatum (Postausgang Bescheid) veröffentlicht, wobei eine rückwirkende Veröffentlichung nicht im Pedigree auf Besitzerantrag möglich ist.
I. FOHLENPRÄMIERUNG
• Die Fohlen müssen bei Fuß der Mutter vorgestellt werden
• Fohlenprämien
können nur vergeben werden, wenn der Vater im HB I und die Mutter mindestens in
der Hauptabteilung des Zuchtbuches beim VPZ / MV für die betreffende Rasse
geführten Zuchtbuch eingetragen ist bzw. eingetragen werden kann.
1. Vereinsfohlenprämie
(anlässlich von VPZ / M-V ausgeschriebener Fohlenschauen der Pferdezuchtgremien)
• Teilnahmeberechtigung:
nur bereits gebrannte und identifizierte Fohlen
• Richterkommission (3 Richter) wird vom regionalen Verein
berufen (mind. 1 Richter wird in der Liste der bestätigten Zuchtrichter des VPZ
/ M-V und/oder der FN geführt)
• Richtverfahren: keine Vorgabe
• Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
• Prämienvergabe: mindestens 23 Punkte
2.
Verbandsfohlenprämie
(anlässlich von VPZ /
M-V ausgeschriebener Fohlenschauen der Pferdezuchtgremien)
• Teilnahmeberechtigung: nur Fohlen mit einer Vereinsfohlenprämie
• Richterkommission (3 Richter) wird vom regionalen Verein
berufen, (mind. 2 Richter werden in der Liste der bestätigten Zuchtrichter des
VPZ / M-V und/oder der FN geführt; davon gehört mindesten ein Richter nicht dem
veranstaltenden Verein an)
• Richtverfahren: keine Vorgabe
• Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
• Prämienvergabe: mindestens 25 Punkte
3. Elitefohlenprämie (anlässlich des vom VPZ/M-V
ausgeschriebenen Landeselitefohlenchampionates)
•
teilnahmeberechtigt
sind nur Fohlen mit einer Verbandsfohlenprämie
•
Richterkommission
(3 Richter) wird vom Präsidium aus der beim VPZ/ M-V und/oder der FN geführten
Liste der bestätigten Zuchtrichter berufen
•
Richtverfahren:
gemeinsam bei getrennter Notenvergabe (halbe Noten zulässig)
•
Bewertungsmerkmale:
Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
•
Prämienvergabe:
mindestens 74 Punkte
II. HENGSTPRÄMIERUNG (auf Basis ZWS)
Verbandsprämienhengst (V.PR.)
-
mindestens zehn
in das Zuchtbuch des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.
eingetragene Zuchtpferde
- Gesamtzuchtwert
>
110 Punkte
oder Zuchtwert-Zuchtbuchaufnahme (Ext.) > 120 Punkte
oder Zuchtwert-Stutenleistungsprüfungen (SLP) > 120 Punkte
Staatsprämienhengst
(ST.PR.)
-
gemäß
Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV
Elitehengst (ELITE)
- mindestens fünfzehn
in das Zuchtbuch des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.
eingetragene Zuchtpferde
- Gesamtzuchtwert >
140 Punkte
Alle Hengste werden
in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
III. STUTENPRÄMIERUNG
1.
Dreijährige Stuten
-
Bewertung der
äußeren Erscheinung anlässlich zentraler Stutbuchaufnahmen
- Gesamtnote > 7,3
-
Gesamtnote
Stutenleistungsprüfung > 7,0
-
gemäß
jeweiliger Ausschreibung durchgeführter Landeselitestutenschau werden nachstehende
Titel vergeben:
·
Verbandsprämie (V.Pr.)
·
staatsprämie (st.pr.)
–
gemäß Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV
Alle Stuten werden in
der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
2.
Vierjährige und ältere Stuten (auf Basis ZWS)
Verbandsprämie (V.Pr.)
Nachzuchtleistung: - bis
siebenjährig > 2 Fohlen
-
achtjährig und älter > 3 Fohlen
Gesamtzuchtwert: >
110 Punkte
oder
Zuchtwert-Zuchtbuchaufnahme (Ext.) >
120 Punkte
oder
Zuchtwert-Stutenleistungsprüfung (SLP) >
120 Punkte
Staatsprämie (st.pr.)
–
gemäß Richtlinie des
Landwirtschaftsministeriums MV
ELITE (ELITE)
Nachzuchtleistung: > 4 Fohlen
Gesamtzuchtwert >
140 Punkte
Alle
Stuten werden in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
IV.
hengst- und STUTENPRÄMIERUNG
(auf
Basis Antragstellung und Nachweisführung des Besitzers/Antragstellers)
1.
Verbandsprämienhengst (V.PR.)
-
mindestens
zehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN - angeschlossener Zuchtverbände
eingetragene Zuchtpferde
-
mindestens
2 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./ Elite)
oder
-
mindestens
2 gekörte Söhne
oder
-
mindestens
1 prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) und
mindestens 1 gekörter Sohn
2.
Staatsprämienhengst (ST.PR.)
-
gemäß Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV
3. Elitehengst (ElITE)
-
-
mindestens fünfzehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN -
angeschlossener Zuchtverbände eingetragene Zuchtpferde
-
mindestens
5 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./ Elite)
oder
-
mindestens
3 gekörte Söhne
oder
-
mindestens
4 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./ Elite) und
mindestens 2 gekörte Söhne
Alle Hengste werden in der Verbandszeitschrift genannt und
erhalten eine Urkunde.
4. Vierjährige und
ältere Stuten
4.1. Verbandsprämie (V.Pr.)
|
Nachzuchtleistung |
Nachzuchtleitstung |
|
a) bis
siebenjährig > 2 Fohlen |
b) achtjährig und älter > 3 Fohlen |
|
- mindestens 1
prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
- mindestens 1
prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
|
oder |
oder |
|
- mindestens 1
gekörter Sohn |
- mindestens 1
gekörter Sohn |
4.2. Staatsprämie (st.Pr.)
-
gemäß Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV
4.1. Elite
|
Nachzuchtleistung |
Nachzuchtleistung |
|
a)
bis Geburtsjahrgang 1999 ohne Leistungsprüfung > 4 Fohlen |
b) ab Geburtsjahrgang 2000 mit Leistungsprüfung > 4 Fohlen |
|
- mindestens 3
prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
- mindestens 3
prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
|
oder |
oder |
|
- mindestens 2
gekörte Söhne |
- mindestens
2 gekörte Söhne |
|
oder |
oder |
|
- mindestens 2 prämierte Töchter
(V.Pr./St.Pr.) und mindestens 1
gekörter Sohn |
- mindestens 2 prämierte Töchter
(V.Pr./St.Pr.) und mindestens 1
gekörter Sohn |
Alle Stuten werden in der Verbandszeitschrift
genannt und erhalten eine Urkunde.
Anlage: Prämierungsantrag
Güstrow,
Anlage
Antrag
auf Prämierung von beim
VPZ/MV eingetragenen Zuchtpferden
Empfänger: Verband
der Pferdezüchter MV
Speichertsr. 11, 18273 Güstrow
Tel.: 03843-72470
Fax: 03843-724747
e-mail: verband.pferdez.mv@t-online.de
Antragsteller:
Name:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel./Fax:
Funk:
Hiermit stelle ich den Antrag
auf Prämierung gemäß geltender Prämierungsordnung für mein nachstehend
aufgeführtes Zuchtpferd (zutreffendes bitte ankreuzen):
O Hengst
HB I O Stute
HS I
Rasse: Rasse:
Name: Name:
LN: LN:
nachgewiesene
Zuchtleistung:
1) Fohlen: Geb.Jahr Vater Mutter Verband
2) gekörte Hengste; prämierte Hengste; prämierte Stuten
|
Name |
LN |
Vater |
Mutter |
Kördatum |
Präm.datum |
Prämierung V.Pr. St.Pr. Elite |
Verband |
__________________ _________________________
Ort; Datum Unterschrift Antragsteller
Prüfungsvermerke: VPZ: Prämie
V.Pr.
O ja O
nein Elite O ja O
nein _______________
Ort / Datum Unterschrift
LTZ: Prämie
St.Pr.
O Ja O nein _______________
Ort / Datum Unterschrift