Besondere Bestimmung des
Vorstandes
Nr. 02 – 04 / 06
Prämierungsordnung – Pony-,
Kleinpferde- und Spezialrassen (PKS)
Voraussetzungen
Alle zur Prämierung kommenden Pferde sind bzw. waren im Besitz eines Abstammungsnachweises als Zuchtbescheinigung und sind bzw. waren in der Hauptabteilung in den Zuchtbüchern für die Pony-, Kleinpferde- und Spezialrasse eingetragen bzw. sind über eigene Nachkommen in diesem registriert.
Vergabe
Die Vergabe der Prämierung bei in der Hauptabteilung I
eingetragenen Zuchtpferden mit Abstammungsnachweis (Hengste; Stuten) erfolgt
auf der Basis der ZWS / M-V ab einer Genauigkeit von > 0,50. Die
Fohlenprämierung erfolgt anlässlich der ausgeschriebenen Veranstaltungen nach
dem vorgegebenen Verfahren.
Die Vergabe eines Prämientitels erfolgt einmalig zu vom
Verband festgelegten Veranstaltungen. Sofern keine gesonderte Veranstaltung für
Zuchtpferde (Hengste und Stuten) festgelegt ist, erfolgt die Benachrichtigung
der Besitzer anspruchsberechtigter Zuchtpferde mit entsprechendem Bescheid
durch die Verbandsgeschäftsstelle.
Registrierung
Der Prämierungstitel wird im entsprechenden Medium, in dem das Zuchtbuch geführt wird (z. Zt.: EDV – VIT Verden) und in der Zuchtbescheinigung des betreffenden Pferdes verzeichnet. Alle Prämierungstitel – außer denen von Fohlen – werden hinter dem Namen und vor der Lebensnummer in sämtlichen Zuchtdokumenten und Veröffentlichungen ab Vergabedatum (Postausgang Bescheid) veröffentlicht, wobei eine rückwirkende Veröffentlichung im Pedigree auf Besitzerantrag nicht möglich ist.
I.
FOHLENPRÄMIERUNG
•
Die Fohlen müssen bei Fuß der Mutter vorgestellt
werden
•
„Fohlenprämien
können vergeben werden, wenn das Fohlen einen Abstammungsnachweis sowie den
Rassebrand gemäß ZBO / M-V erhalten
hat. Dabei müssen Vater und Mutter in der Hauptabteilung eingetragen sein oder
werden können.
Fohlen mit einer Geburtsbescheiniung und
Kontrollbrand gemäß ZBO / M-V können
maximal eine Vereinsfohlenprämie erhalten. Dabei müssen Vater und Mutter
mindestens im Vorbuch (Besondere Abteilung) des beim VPZ / M-V für die
betreffende Rasse geführten Zuchtbuches eingetragen sein oder werden können.
Fohlen mit Herkunftsbescheinigung erhalten keine Fohlenprämie.“
1.
Vereinsfohlenprämie
(anlässlich
von VPZ / M-V ausgeschriebener Fohlenschauen der Pferdezuchtgremien)
•
Teilnahmeberechtigung:
nur bereits gebrannte und identifizierte Fohlen
•
Richterkommission (3 Richter) wird vom regionalen
Verein berufen (mind. 1 Richter wird in der Liste der bestätigten Zuchtrichter
des VPZ / M-V und/oder der FN geführt)
•
Richtverfahren: keine Vorgabe
•
Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
•
Prämienvergabe: mindestens 23 Punkte
2.
Verbandsfohlenprämie
(anlässlich
von VPZ / M-V ausgeschriebener Fohlenschauen der Pferdezuchtgremien)
•
Teilnahmeberechtigung: nur Fohlen mit einer
Vereinsfohlenprämie
•
Richterkommission (3 Richter) wird vom regionalen
Verein berufen, (mind. 2 Richter werden in der Liste der bestätigten
Zuchtrichter des VPZ / M-V und/oder der FN geführt; davon gehört mindesten ein Richter
nicht dem veranstaltenden Verein an)
•
Richtverfahren: keine Vorgabe
•
Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
•
Prämienvergabe: mindestens 25 Punkte
2. Elitefohlenprämie
(anlässlich
des vom VPZ/M-V ausgeschriebenen Landeselitefohlenchampionates)
•
teilnahmeberechtigt sind nur Fohlen mit einer
Verbandsfohlenprämie
•
Richterkommission (3 Richter) wird vom Präsidium aus
der beim VPZ/ M-V und/oder der
FN geführten Liste der bestätigten Zuchtrichter berufen
•
Richtverfahren: gemeinsam oder getrennt (1/2 Noten
sind zulässig)
•
Bewertungsmerkmale: Typ; Gebäude; Elastizität in der Bewegung
•
Prämienvergabe: mindestens 74 Punkte; sofern vom
Präsidium nicht anders
festgelegt.
Auf einer
Veranstaltung ist nur die Anwendung eines Systems gestattet.
II. Hengstprämierung (auf Basis ZWS)
Verbandsprämienhengst
(V.PR.)
-
mindestens
zehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN - angeschlossener Zuchtverbände
eingetragene Zuchtpferde
Zuchtwert gesamt mindestens
>110 Punkte
oder ZW Gebäude >120 Punkte
oder ZW GG >120 Punkte
Staatsprämienhengst
(ST.PR.)
-
gemäß Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV
Elitehengst (ElITE)
-
-
mindestens fünfzehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN -
angeschlossener Zuchtverbände eingetragene Zuchtpferde
Zuchtwert gesamt > 130 Punkte
Alle
Hengste werden in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
III.
STUTENPRÄMIERUNG
1.
Dreijährige Stuten
-
Bewertung
der äußeren Erscheinung anlässlich zentraler
Stutbuchaufnahmen
– Gesamtnote > 7,3
-
Gesamtnote
Stutenleistungsprüfung > 7,0 (sofern für die jeweilige Rasse gefordert)
-
gemäß
jeweiliger Ausschreibung durchgeführter Landeselitestutenschau
werden nachstehende Titel vergeben:
·
Verbandsprämie (V.Pr.)
·
STAATSPRÄMIE (ST.pr.)
(gemäß Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV)
Alle Stuten werden in der Verbandszeitschrift genannt
und erhalten eine Urkunde.
2.
Vierjährige und ältere Stuten (auf Basis ZWS)
Verbandsprämie
(V.Pr.)
- Nachzuchtleistung: - bis siebenjährig >
2 Fohlen
-
achtjährig und älter > 3 Fohlen
- Gesamtzuchtwert Exterieur: >
110 Punkte
oder Zuchtwert-Gebäude >
120 Punkte
oder Zuchtwert-GG >
120 Punkte
staatsprämie (st.pr.)
–
gemäß Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV
Elite
- Nachzuchtleistung: > 4 Fohlen
- Gesamtzuchtwert > 130 Punkte
Alle Stuten werden in der Verbandszeitschrift genannt
und erhalten eine Urkunde.
IV. hengst- und STUTENPRÄMIERUNG
(auf
Basis Antragstellung und Nachweisführung des Besitzers/Antragstellers)
1.
Verbandsprämienhengst (V.PR.)
-
mindestens
zehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN - angeschlossener Zuchtverbände
eingetragene Zuchtpferde
-
mindestens
2 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite)
oder
-
mindestens
2 gekörte Söhne
oder
-
mindestens
1 prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./Elite) und
mindestens 1 gekörter Sohn
2.
Staatsprämienhengst (ST.PR.)
-
gemäß Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV
3. Elitehengst (ElITE)
-
-
mindestens fünfzehn in das Zuchtbuch der betreffenden Rasse FN -
angeschlossener Zuchtverbände eingetragene Zuchtpferde
-
mindestens
5 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite)
oder
-
mindestens
3 gekörte Söhne
oder
-
mindestens
4 prämierte Töchter (V.Pr./St.Pr./Elite) und
mindestens 2 gekörte Söhne
Alle Hengste werden in der Verbandszeitschrift genannt und erhalten
eine Urkunde.
4. Vierjährige und
ältere Stuten
4.1. Verbandsprämie (V.Pr.)
|
Nachzuchtleistung |
Nachzuchtleitstung |
|
a) bis siebenjährig
> 2 Fohlen |
b) achtjährig und älter > 3 Fohlen |
|
- mindestens 1
prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
- mindestens 1
prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
|
oder |
oder |
|
- mindestens 1
gekörter Sohn |
- mindestens 1
gekörter Sohn |
4.2. Staatsprämie (st.Pr.)
-
gemäß Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums MV
4.3. Elite
|
Nachzuchtleistung |
Nachzuchtleistung |
|
a)
bis Geburtsjahrgang 1999 ohne Leistungsprüfung > 4 Fohlen |
b) ab Geburtsjahrgang 2000 mit Leistungsprüfung > 4 Fohlen |
|
- mindestens 3
prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
- mindestens 3
prämierte Tochter (V.Pr./St.Pr./ Elite) |
|
oder |
oder |
|
- mindestens 2
gekörte Söhne |
- mindestens
2 gekörte Söhne |
|
oder |
oder |
|
- mindestens 2 prämierte Töchter
(V.Pr./St.Pr.) und mindestens 1
gekörter Sohn |
- mindestens 2 prämierte Töchter
(V.Pr./St.Pr.) und mindestens 1
gekörter Sohn |
Alle Stuten werden in der
Verbandszeitschrift genannt und erhalten eine Urkunde.
Anlage: Prämierungsantrag
Güstrow,
Anlage
Antrag
auf Prämierung von beim
VPZ/MV eingetragenen Zuchtpferden
Empfänger: Verband
der Pferdezüchter MV
Speichertsr.
11, 18273 Güstrow
Tel.: 03843-72470
Fax: 03843-724747
e-mail: verband.pferdez.mv@t-online.de
Antragsteller:
Name:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel./Fax:
Funk:
Hiermit stelle ich den Antrag
auf Prämierung gemäß geltender Prämierungsordnung für mein nachstehend
aufgeführtes Zuchtpferd (zutreffendes bitte ankreuzen):
O Hengst HB I O Stute HS I
Rasse: Rasse:
Name: Name:
LN: LN:
nachgewiesene
Zuchtleistung:
1) Fohlen: Geb.Jahr Vater Mutter Verband
2) gekörte Hengste; prämierte Hengste; prämierte Stuten
|
Name |
LN |
Vater |
Mutter |
Kördatum |
Präm.datum |
Prämierung V.Pr. St.Pr. Elite |
Verband |
____________________ _________________________
Ort; Datum Unterschrift Antragsteller
Prüfungsvermerke: VPZ: Prämie
V.Pr.
O ja O
nein Elite O ja O
nein _______________
Ort / Datum Unterschrift
LTZ: Prämie
St.Pr.
O Ja O nein _______________
Ort / Datum Unterschrift