Besondere
Bestimmung des Vorstandes
Nr. 01-04 / 06
Schauordnung für
Landeselitefohlenchampionate der Rassen Haflinger und Shetland
Der Veranstalter ist der Verband
der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern. Als Mitveranstalter fungieren die
zuständigen Rasseinteressengemeinschaften.
Die Termine und Orte beschließt das Präsidium des Verbandes.
Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt geregelt:
1. Züchter:
- Es obliegt der Entscheidung des Fohlenbesitzers, ob und an welchen der ausgeschriebenen Termine und Orte er sein Fohlen vorstellt.
- Eine
gesonderte Anmeldung zum Elitefohlenchampionat ist erforderlich. Qualifiziert
und damit teilnahmeberechtigt sind alle Fohlen, denen zuvor anlässlich einer
Vereinsfohlenschau der Titel „Verbandsfohlenprämie“ zuerkannt wurde.
- Der
Fohlenbesitzer ist für die Vorstellung des Fohlens incl. Peitschenführung
verantwortlich.
2. Der
Vorstand des Pferdezuchtgremiums bzw. die
Verbandsgeschäftsstelle:
- repräsentative Vorbereitung des
Schauplatzes
•Zu- und
Abfahrtsweg
•Parkplätze
für den Tiertransport
•Parkplätze
für Besucher
•Zu- und
Abgänge zu den Musterungsplätzen
•Begrenzung
Musterungsplätze
•Markierung
und Abgrenzung der Musterungsplätze - gleichschenkliges Schaudreieck (50-60m) x
(50-60m) x (50 -60m)
•Markierung
und Abgrenzung des Platzes für die Kommissionsmitglieder, den Sprecher und die
Meldestelle
- Kassierung Eintritt
•Veröffentlichung
der Termine und Orte in der Verbandszeitschrift
•Antragstellung
auf Veterinärgenehmigungen
•Anmeldung/
Kopfnummernvergabe
•Kommissionsmitglieder
(Bestätigung des Präsidiums erforderlich)
3. Die Verbandsgeschäftsstelle:
•Richtverfahren : - gemeinsam bei getrennter
Notenvergabe (1/2 Noten zulässig)
- Notenbekantgabe: die Summe der Einzelnoten der 3 Richter wird
1)
als Gesamtmerkmalsteilnote
2)
als Endnote (Gesamtsumme der
Bewertungsmerkrmalskomplexe)
angezeigt bzw. angesagt
•Prämierung: Elite
74 Punkte
•Lautsprecheranlage
4. Die Kommission:
Bewertung in festgelegtem Richtverfahren in Anlehnung an § 4
ZBO/M-V
Der Ablauf des Elitefohlenchampionates ist wie folgt geregelt. Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.
1. Anmeldung/ Kopfnummernausgabe
2. Einzelvorstellung:
Stand, Schritt, Trab (Die Peitschenführung liegt in Eigenverantwortung des
Besitzers)
3. Zwischenringe mit Auswahl der
Fohlen für den Endring
4. Endring mit Prämierung nach
Maßgabe der Kommission
a) Vorrangierung nach Noten durch
Meldestelle
b) Endrangierung durch Kommission
5. Kurze Zuchtkritik durch den
Zuchtleiter oder einen Richter
Güstrow,