Beitrags- und Gebührenordnung des Verbandes der
Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V.
gültig ab dem 01.01.2007

 

 

 

 

 Euro

I.

Jahresbeiträge

 

 

I.1.

persönlicher Beitrag für ordentliche und außerordentliche Mitglieder (eine Person oder ein Betrieb)

 

        30,00   

I.1.1.

Zusatzbeitrag für Familienmitgliedschaft bzw. Zuchtgemeinschaften je natürliche Person  (gleiche Wohnadresse)

 

        10,00   

I.2.

Beitrag je eingetragene Stute (incl. 5,00 Euro/Stute IG-Umlage)

*

        32,00   

I.3.

Hengstbeiträge Hengstbuch I

 

 

I.3.1.

Mecklenburger u. in Meckl. Warmblutzucht eingesetzter Hengst anderer Reitpferderassen

*

      375,00   

I.3.2.

alle Spezialrassen, incl. kleines Deutsches Reitpferd

*

      150,00   

I.3.3.

alle Kleinpferde-/Ponyrassen (unter 148 cm WH); und Kaltblut, außer kleines Deutsches Reitpferd

*

      100,00   

I.3.4.

Shetlandpony

*

        50,00   

I.4.

Hengstbeiträge Hengstbuch II gem.  I.3.1 bis I.3.5.

 

 das Doppelte

 

 

 

 

II.

Eintrittbeitrag für Mitglieder

 

        75,00   

 

 

 

 

III.

Beiträge für die Eintragung von Stuten

 

 

III.1.

für 3-jährige HS I - Stuten

*

        30,00   

III.2.

für ältere HS I - Stuten und alle HS II Stuten

*

        40,00   

III.3.

für Stuten in das Vorbuch der besonderen Abteilung

 

        60,00   

III.4.

für Stuten der Rasse Deutsches Partbred Shetland Pony in das HS II

 

        40,00   

III.5.

für Spätstutbuchaufnahmen (01.09.des lfd. Jahres-01.04.des Folgejahres, sofern nicht anders ausgeschrieben) gem. III.1.-4.

 

 das Doppelte

III.6.

Widerspruchsgebühr (Vorkasse)

 

        60,00   

 

 

 

 

IV.

Beiträge für die Eintragung von Hengsten / Erstanerkennung

 

 

IV.1.

Hengstbuch I

 

 

IV.1.1.

Beitrag für die Anmeldung zur Hengstanerkennung/Körung

*

        25,00   

IV.1.2.

Beitrag für die Anerkennung (Körung)/Nichtanerkennung (Nichtkörung)

*

        50,00   

IV.1.3.

Eintragung in das Hengstbuch I Mecklenburger Warmblut

*

      250,00   

IV.1.4.

Eintragung in das Hengstbuch I alle Spezialrassen, incl. kleines Deutsches Reitpferd

*

      150,00   

IV.1.5.

Eintr. in  Hengstbuch I alle Kleinpferde-/Ponyrassen (unter 148 cm WH); und Kaltblut, außer kleines Deutsches Reitpferd

*

        50,00   

IV.2.

Hengstbuch II gem.  IV.1.1. Bis IV.1.5.

 

 das Doppelte

IV.3.

Eintragung in das Vorbuch für Hengste aller Rassen

 

        60,00   

IV.4.

Widerspruchsgebühr (Vorkasse)

 

 

IV.4.1.

Warmbluthengste

 

      250,00   

IV.4.2.

PKS-Hengste

 

      125,00   

 

 

 

 

V.

Besitzwechseleintrag/erstmalige Zuchtzuordnung eines Pferdes

 

        20,00   

 

 

 

 

VI.

Ausstellung Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung

 

(einschl. Pferdepasserstellung incl. verbale Beschreibung von Farbe u. Abzeichen, Graphik sowie Setzen des Fohlen- u. Nummernbrandes) - ohne Mehrwertsteuer und Porto -

 

 

VI.1.

Abstammungsnachweis

 

 

VI.1.1.

alle Reit- und Großpferderassen und alle Pony-, Kleinpferde- u. Spezialrassen (über 107 cm WH)

*

        80,00   

VI.1.2.

alle Pony-, Kleinpferde- u. Spezialrassen (u. 107 cm WH)

*

        60,00   

 

Stammt das Fohlen von einem Hengst ab, der vom Verband gekört bzw. anerkannt und im Hengstbuch I des VPZ/M-V eingetragen ist (HVPL im Jahr der Bedeckung oder im Jahr der Geburt), so ermäßigt sich die Gebühr der Ausstellung des Abstammungsnachweises auf folgenden Betrag:

 

 

VI.1.3.

alle Reit- und Großpferderassen und alle Pony-, Kleinpferde- u. Spezialrassen (über 107 cm WH)

*

        40,00   

VI.1.4.

alle Pony-, Kleinpferde- u. Spezialrassen (u. 107 cm WH)

*

        30,00   

VI.1.5.

Zweitschrift Abstammungsnachw. / Geburtsbescheinigung

 

      100,00   

VI.2.

Geburtsbescheinigung (alle Rassen)

 

        55,00   

VI.3.

Erstellung von Graphiken zu auf zentralen Terminen im Pass

 

          5,00   

 

 

 

 Euro

VII.

Ausstellen weiterer Bescheinigungen

 

 

VII.1.

Pauschalgebühr für die Bearbeitung einer erforderlichen Abstammungsüberprüfung je an der Untersuchung beteiligtem Pferd

 

          5,00   

 

 

 

 

VIII.

Messbscheinigung bzw. Passeintragung der Widerristhöhe (1x/Jahr)

 

        10,00   

 

 

 

 

IX.

Zweitschriften Deckscheine und Abfohlmeldungen

 

          5,00   

 

 

 

 

X.

Sonstige Beiträge

 

 

X.1.

Zentrale Termine

 

 

X.1.1.

Brennen eines Fohlen- und/oder Nummernbrandes

 

        10,00   

X.1.2.

Identifizierung/Kennzeichnung, Farbe/Abzeichen und Diagramm

*

        25,00   

X.2.

Nachträgliche EDV-Bearbeitung

 

 

X.2.1.

Bedeckungen/Stute nach Abschluß des Deckjahres (31.12.) zu Lasten des Stutenbesitzers

 

          5,00   

X.2.2.

nachträgliche Bearbeitung von Deckregistern (31.12.) je Stute

 

          5,00   

 

 

 

 

XI.

Nenngebühr für sonstige Verbandsveranstaltungen (Vorauswahlen; Schauen)

*

        25,00   

 

 

 

 

XII.

Kostenumlage für Verbandsveranstaltungen, Internet und Aktionen des Verbandes

 siehe Ausschr.

 

 

 

 

XIII.

Gebühr für die Bearbeitung der Stutenleistungsprüfung

 

        25,00   

 

 

 

 

Rabatt:

 

 

Auf Antrag kann ein Rabatt pro Mitglied und Jahr wie folgt gewährt werden:

 

Bei mehr als fünfmaliger Fälligkeit einer einzelnen der mit einem
* gekennzeichneten Gebühr, kann ein Rabatt in Höhe von 10 % auf die betreffende Gebühr einmalig gewährt werden.

 

 

 

 

Nichtmitglieder zahlen grundsätzlich die doppelten Gebühren.

 

 

 

 

Die Gebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 


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