Allgemeine Informationen

12.08.2010
FEI-Messtierärte für Ponys
>>Liste zugelassener Messtierärzte << (PDF, ca. 1MB)

09.05.2006
Ursprungszuchtbuchlisten Lewitzer I und II
Das Land Mecklenburg führt das Ursprungszuchtbuch der Rasse Lewitzer.

>>Ursprungszuchtbuchlisten Lewitzer I << (PDF, ca. 1MB)
>>Ursprungszuchtbuchlisten Lewitzer II<< (PDF, ca. 150kb)

Die Listen dürfen nur exklusiv auf den Internetseiten des Verbandes der Pferdezüchter
Mecklenburg-Vorpommern e.V. veröffentlichtwerden.
In Abstimmung mit den zuständigen Behörden werden die Listen zu gegebener Zeit aktualisiert.


22.01.2010
Zuchtrichterliste - aktualisiert 22.01.2010

Nachname Vorname Adresse Telefon/Fax/E-Mail Richterqualif. Lehrgang Prüfung  Ort   Fortbildg.
Anders Ulrike Dorfstr. 11
17121 Droesedow

T 039998-13880
M 01609-2477595
ARZ P   14./15.10.2004
FB 14.04.2005                                    FB 20.10.07 Hirschburg
Neustadt/D
dto.
bestanden
2011
Basler Raina Hof 5a
18239 Reinshagen
T 038295-78465 p
T 03847-435555 d
M 0170-2815894
R.B._58@web.de
StammR
FB 20.01.2008 Sommerstorf
   
2012
Braun Christin Dorfstr. 3, OT Neu Käbelich, 17094 Cölpin 0175 8301454,                                                                         eMail Christin.Braun@gmx.net ARZ P 12.12.2009  Neustadt/D bestanden 2013
Ehlert Martina Am Dorfplatz 5
19372 Stresendorf
T 038721-22940 p
M 0174-9518278                             ehlert@lycos.de
ARZ P   10.11.2002
FB 20.10.07 Hirschburg
Neustadt/D bestanden 2011
Elsholz Ulrich Strandstr. 3
23968 Zierow
T 03842-861627 p
T 03843-642360 d
M 0172-7223928
reitschule-elsholz@gmx.de
StammR FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV)     2012
Günther Rolf Schulstr. 44
19230 Redefin
T 038455-6200
F 038455-62011
M 0172-3185166
info@landgestuet-redefin.de
StammR FB  14.04.2005                                   FB 20.01.2008 i Sommerstorf         FB 17.11.2009 i. Passin Neustadt/D   2013
Hasselmann Jörg Dorfstr. 32
17392 Pelsin
T 039712-10084 p
T 03971-84605 d
M 0170-5463765
J.Hasselmann@landkreis-ostvorpommern.net
ARZ P  14./15.10.2004                              FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV) Neustadt/D bestanden 2012
Keller Ute Alter Stadtweg 73
23968 Eggerstorf
T 03842-861562
M 0160-96764430
info@zuchthof-keller.de
ARZ P   14.12.2003
P   14./15.10.2004
FB  20.10.07 Hirschburg
Neustadt/D
dt.
nicht bestanden
bestanden
2011
Kock Peter Böhnhusener Weg 12  24582 Brüggerholz   ARZ Trak. MV       P 2006 bestätigt   bestanden 2010
Kohl Rainer Schweriner Str. 31, 19412 Brüel T 038483 20224
M 0176 24484581  info@haflinger-fotos.de
ARZ P 12.12.2009  Neustadt/D bestanden 2013
Koschitzki Georg Teterower Chaussee 7
17192 Warenshof
T 03991-122517 StammR FB  14.04.2005
FB  29.04.2006                                   FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV)   FB 18.10.2009 i. Hischburg
Neustadt/D
Alsfeld
  2013
Nachname Vorname Adresse Telefon/Fax/E-Mail Richterqualif. Lehrgang Prüfung  Ort   Fortbildg.
Makowei Lothar, Dr. Kiebitzweg 24
19205 Gadebusch
T 03886-711490
F 03886-211237
M 0171-6494298
Gadebusch@Zuchthof-Makowei.de
StammR FB 18.10.2009 i. Hirschburg     2013
Mencke Friedhelm Ausbau Nr. 1
18276 Gerdshagen
T 038458-20226
F 038458-20227
M 0172-3876750
GestuetGanschow@aol.com
StammR FB 2007 Bestätigung Trak    
2011
Neumann Karsten Mühlenstr. 17i
17389 Anklam
M 0177-9697989
ka.neu@freenet.de
ARZ P   14.12.2003
FB 14.04.2005                                      FB 17.11.2009 Passin
Neustadt/D
dto.
bestanden
2013
Papendorf Britta Tentzerow 41
17111 Hohenmocker
T 039993-70686
M 0170-3431218
diethard.papendorf@t-online.de
ARZ P   14.12.2003
FB  14.04.2005
FB 20.10.07 Hirschburg
Neustadt/D
dto.

bestanden


2011
Petersen Susanne Haffwiesenhof, 17375 Leopoldshagen 039774-20222                     039774-20021 F*                0173-2341801          ARZ vorhanden -  wird nachgereicht     2013
Platzek Hartmut Schulstr. 40
19230 Redefin
T 038854-5152 StammR FB 2007 Best. MeVoPo     2011
Quaas Dieter Am Mühlenberg 33
18516 Griebenow
T 038332-80414
F 038332-80122
M 0170-9350074
quaasd@gmx.de
StammR FB 2007 Best. MeVoPo
FB 18.10.2008 Hirschburg                FB 18.10.2009 i. Hirschburg
    2013
Rathke Uwe Dorfstr. 18
19374 Frauenmark
T 038723-88471 ARZ P   10.11.2002
FB 20.10.07 Hirschburg
Neustadt/D
bestanden
2011
Rehse Lorenz Hauptstr. 10
17237 Carpin
T 039821-40339
F 039821-41904
M 0171-2131464
lorenz.rehse@t-online.de
ARZ P   10.11.2002
FB 29.04.2006                                    FB 20.01.2008 i. Sommrstorf (MV)
Neustadt/D
Alsfeld
bestanden
2012
Schön-Petersen Eike Haffwiesenhof, 17375 Leopoldshagen 039774-20222                     039774-20021 F*                0173-2341801         eike.schoen-petersen@t-online.de ARZ Hessen (P), MV FB 2006 bestätigt     2010
Nachname Vorname Adresse Telefon/Fax/E-Mail Richterqualif. Lehrgang Prüfung  Ort   Fortbildg.
Schröder Kurt Lindenallee 37
19258 Schwanheide
T 038842-20367 StammR FB  14.04.2005                                   FB 20.01.2008 i Sommerstorf Neustadt/D   2012
Spierling Armin Riemser Weg 24 a
17498 Gristow
M 0173-4896825 ARZ P   14./15.10.2004
FB 2007 Best. MeVoPo
FB 18.10.2008 Hirschburg              FB 18.10.2009 i. Hirschburg
Neustadt/D
bestanden
2013
Strasdas Hans-Karl Haus Nr. 7
18513 Zarnekow
T 038334-367 StammR FB 2007 Best. MeVoPo
FB 18.10.2008 Hirschburg                  FB 18.10.2009 i. Hirschburg
    2013
Thieme Michael Am Mullberg 5
19230 Redefin
T 038854-205
F 038854-62011
info@landgestuet-redefin.de
StammR FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV)     2012
Wego Franz Parkweg 6
18196 Dummerstorf
T 038208-13800
M 0172-3806933
F 038208-60725
franz.wego@hippothek.de
StammR FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV)     2012
Weinhold Jörg Zum Heidberg 1
18299 Kankel
T 038454-21003
F wie Telefon
M 0173-8580312
joerg.weinhold@t-online.de
StammR FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV)     2012
Witt Uwe Charles-Darwin-Ring 4
18059 Rostock
T 038209-49320 p
F 038209-710 p
T 0381-44033871 d
F 0381-44033877 d
M 0171-3118310
verband.pferdez.mv@t-online.de
uwe.--witt@web.de
StammR FB 14.04.2005                                    Zuchtleiter - gesetzt lt. Beschluss Vorstand MV und Landestierzucht-behörde MV
Neustadt/D
./. Zucht-
leiter
Wolter Anne Strelitzer Str. 3
17094 Burg Stargard
M 0179-7022352 ARZ P 13./14.12.2008 Marbach bestanden 2012

13.04.2004
Ausschluss von Reitpferdehengsten mit mangelhaften Röntgenbefunden  zu den Mecklenburger  Körtagen

Zu Leistungspferden – und als solche betrachten wir unsere Mecklenburger – gehört auch ein zweckentsprechender haltbarer Bewegungsapparat.
Bestandteil der Verkaufsuntersuchungen bei Reitpferden sind in aller Regel Röntgenaufnahmen. Sie gehen zu nicht unerheblichen Teilen über die Röntgenklassen und OCD-Befunde in die Preisbildung ein.
Den Marktforderungen wollen die FN-angeschlossenen Verbände in dieser Hinsicht entsprechen. Seitens einer fachspezifischen Arbeitsgruppe der FN – bei der unser Verband durch den Zuchtleiter mitwirkte – wurden nachstehende FN-Empfehlungen den Reitpferdezuchtverbänden zur Umsetzung an die Hand gegeben. 

Unser Vorstand hat am 07.04.05 die Übernahme der FN-Empfehlungen beschlossen.

Ziel ist es, nur noch Reitpferdehengste mit guten und sehr guten Röntgenbefunden zu o.g. Veranstaltung zuzulassen. Das sind Hengste mit den Röntgenklassen I, I-II, II sowie II-III. Hengste mit einer Röntgenklasse III und schlechter erfahren mangels stark reduzierter Vermarktbarkeit keine Zulassung. Grundlage der Befundung ist der jeweils aktuelle zum Zeitpunkt der Vorauswahl vorliegende Röntgenleitfaden incl. Interpretierungs- und Kommentarvorgaben. Auch wird künftig ein Hengst mit nachstehenden OCD-Befunden nicht mehr zur Körung zugelassen, wenn dieser

-         im Kniegelenk einen OCD-Befund   oder

-         im Sprunggelenk einen OCD-Befund   und

in mehr als einem weiteren Gelenk jeweils höchstens einen OCD-Befund (maximal 3 OCD-Befunde)

aufweist.
Die Gutachtenerstellung zu den Röntgenbefunden (Klassen; OCD) erfolgt durch eine vom Präsidium eingesetzte Gutachterkommission im Beisein des Zuchtleiters. Es werden nur Röntgenaufnahmen angenommen die zum Zeitpunkt der Mecklenburger Körung nicht älter als 3 Monate sind.
Ziel vorstehender Selektionsmaßnahmen ist es, in Verbindung mit den veterinär- und erbgesundheitlichen Empfehlungen der FN über einen hohen Gesundheitsstandard unserer Zuchtpferde die Vermarktbarkeit von diesen und deren Nachkommen zu steigern. Einbezogen hierin ist das möglichst zeitnahe zu den Mecklenburger Körtagen erstellende klinische Untersuchungsprotokoll.
Sämtliche erforderliche Unterlagen werden den Hengstbesitzern im Rahmen der Vorauswahl zu den Mecklenburger Körtagen in der jeweils aktuellen Fassung nur für vorgestellte Hengste herausgegeben und sind entsprechend Vorgabe abzuarbeiten.
Für Rückfragen zur derzeitigen aktuellen Stand, der sich zur Zeit noch an den Vorgaben (Röntgenleitlinien, Untersuchungsprotokoll) zu den Mecklenburger Körtagen 2004 orientiert, stehen die fachspezialisierten Tierärzte Dr. Ricker (Tel.: 0172-2729217), Dr. Makowei (Tel.: 0171-6494298), Dr. Neubauer (Tel.: 0171-7112081), Dr. Giersemehl (Tel.: 0171-7112080) gerne zu Auskünften bereit.  

Uwe Witt

14.05.2004
Sonderaktion – Erstellung von Grafiken in Turnierpferdepässen/ Freizeitpferdepässen

Auf besonderen Wunsch diverser Reitervereine in Mecklenburg-Vorpommern und Privatpersonen führt der verband der Pferdezüchter MV im Rahmen von Sammelterminen die 

Erstellung von Grafiken
in Turnierpferdepässen / Freizeitpferdepässen

durch.

Terminabstimmung
: Verband der Pferdezüchter MV, Herr Träder / Frau Fischer
(Speicherstr. 11, 18273 Güstrow, Tel.: 03843-724712, Fax: 03843-734747, Funk Hr. Träder: 0171-1480206, e-mail: verband.pferdez.mv@t-online.de).
Preis
: 5,-- € / Pferd

Uwe Witt

14.01.2004
Änderung der LPO – Turnierstarts von Turnierpferden und Turnierponys nur noch mit aktuell gültigem Pferdepass

Die ab 01.01.04 geltende Änderung der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat zur Folge, dass nur noch Turnierpferde und Turnierpferde und Turnierponys auf Pferdeleistungsprüfungen (Turnieren) starten dürfen – deren Pferdepass auf aktuellem Stand ist. Das betrifft sowohl die veterinärmäßige Seite als auch das Vorhandensein der verbalen Beschreibung von Farbe und Abzeichen und deren Übereinstimmung mit der grafischen Darstellung.

Darüber hinaus muss jedes Turnierpferd / -pony mit einer eindeutigen im Rahmen der PS / PLS (Turnier) ablesbare aktiven Kennzeichnung versehen sein. Das ist / kann der Nummerbrand (entweder separat oder in Kombination mit einem Zuchtbrand) oder ein implantierter Transponder sein.

Zuständig für die Kennzeichnung von Pferden und die Aktualisierung von deren Pferdepässen mit verbaler Beschreibung von Farbe und Abzeichen in Verbindung mit der grafischen Darstellung ist der Verband der Pferdezüchter MV, Speicherstr. 11, 18273 Güstrow, Tel.: 03843-72470, Fax: 03843-724747, e-mail: verband.pferdz.mv@t-online.de
Ansprechpartner für die Terminabstimmung:
Herr Träder (DW 03843-72 47 14, Funk: 0171-1480206

14.01.2004
LPO – Änderung – Messen von G-Ponys

Aufgrund einer Änderung der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) müssen Ponys mit einem Stockmaß ab 142 cm Widerristhöhe und größer bis zum Alter von 7 Jahren (FEI-Messung bis 8jährig) jährlich eine Nachmessung mit entsprechender Dokumentation im Pferdepass durchgeführt werden.

Für alle anderen Ponys reicht der Nachweis der Messbescheinigung bei der Eintragung als Turnierpony bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Zuständig für das Messen der Ponys in Mecklenburg-Vorpommern ist ausschließlich der Verband der Pferdezüchter MV, Speicherstr. 11, 18273 Güstrow, Tel.: 03843-72470, Fax: 03843-724747, e-mail: verband.pferdz.mv@t-online.de
Ansprechpartner für die Terminabstimmung:
Herr Träder (DW 03843-72 47 14, Funk: 0171-1480206

10.02.2003
Untersuchung auf Taylorella equigenitalis

1. Einleitung
Die Contagiöse Equine Metritis (CEM) ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit des Genitaltraktes der Pferde und Esel, hervorgerufen durch das Stäbchenbakterium Taylo-rella equigenitalis. Die Infektion erfolgt hauptsächlich durch den Deckakt, ist aber auch durch andere direkte Kontakte zwischen den Tieren sowie durch unbelebte Vektoren möglich. Die Ausscheidung der Bakterien erfolgt intermittierend. Die Diagnose fußt auf dem kulturellen Erregernachweis.

2. Tierseuchenrechtliche Regelung
- Tierseuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. 1 S. 506)
- Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. 1 S. 540)

3. Probenmaterial
Folgendes Material ist für die bakteriologische Diagnostik zu verwenden:
- Genitaltupfer Stute - Fossa clitoridis (1 Tupfer)
- Medialsinus der Klitoris (1 Tupfer)
- Lateralsinus der Klitoris, beidseitig (1 Tupfer)
- zusätzlich Cervixtupfer bei Cervixkatarrh bzw. Verdacht
- Genitaltupfer Stute, klitorisektomiert - Klitorisgegend (1 Tupfer)
- Sinus urethralis (1 Tupfer)
- Cervix (1 Tupfer)
- Genitaltupfer Hengst - Präputium mit Penisschaft (1 Tupfer)
- Urethralsinus (1 Tupfer)
- Fossa glandis mit Diverticulum (1 Tupfer)
Genitalsekret - Vorsekret
- Sperma

4. Probennahme
- Probennahme mit sterilen, kommerziell erhältlichen Abstrichbestecken für die bakteriolo-gische Diagnostik, Tupfkörper etwa 4 mm stark, für Fossa Jupfer etwa 2 mm
- trockene Tupfer vor Probennahme mit sterilem Aqua dest befeuchten (keine physio-logische Kochsalzlösung verwenden!)
- Tupfer nach Probenahme sofort in Transportmedium nach Amies mit Aktivkohle stellen; Tupfkörper muß vollständig vom Medium bedeckt sein; je Tupfer ein Röhr-chen; nicht poolen; auf Verfallsdatum achten; Achtung: Andere Transportmedien sind nicht geeignet!
- Vorsekret in einem sterilen Gefäß auffangen und mit einem Tupfer aufsaugen, Tupfer wie oben beschrieben in Transportmedium nach Amies mit Aktivkohle stellen
- Sperma in ein steriles, auslaufsicheres Gefäß verbringen (mind. 5 ml)
- Kennzeichnung aller Probengefäße, so daß eindeutige Zuordnung und Identifikation gewährleistet ist (Tierkennzeichen und Entnahmeorgan/-lokalisation)

5. Vorberichtliche Angaben
Mindestangaben:
- vollständige Adresse des Besitzers
- einsendender Tierarzt / Probennehmer
- Tierart, Kennzeichen des Tieres, Geschlecht
- Probenart, Entnahmeorgan, -lokalisation, Probenanzahl
- Entnahmedatum und -zeit
- Untersuchungsgrund
- antibiotische Behandlung in den letzten 7 Tagen
- ggf. Angaben zu klinischen Symptomen und zu epidemiologisch wichtigen Daten

6. Transport
- Transportgut kühl (etwa +4°C, nicht einfrieren!) und dunkel lagern
- Proben vor Bruch und Auslaufen sichern
- schnellst möglicher Transport in die Untersuchungseinrichtung; Selbstüberbringer o-der per Kurier;
- günstigster Eingang der Proben in das Labor: Entnahmetag oder Folgetag der Ent-nahme. Die Proben müssen spätestens 48 h nach Entnahme bearbeitet sein! Ein-gang an Wochenenden oder Feiertagen nur nach vorheriger Absprache! Bei Posteinsendungen Kühlverpackung und Zeitlimit beachten!

7. Untersuchung
- Untersuchungen auf Taylorella equigenitalis werden in den Untersuchungsstellen Neubrandenburg und Rostock des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungs-amtes (LVL) durchgeführt.
- Im LVL erfolgt die Untersuchung in Anlehnung an den OIE-Standard (Manual of Stan-dards for Diagnostik Tests and Vaccines).
- Die Mindestdauer der Untersuchungen beträgt 7 Tage. Entsprechende Differenzierun-gen verlängern jeweils die Untersuchungszeit.
- Untersuchungen von mehr als 10 Tupfer- / Sekretproben sind dem LVL mindestens 4 Arbeitstage vorher zwecks Nährmedienbereitstellung anzukündigen

8. Befundung
- Die Ergebnismitteilung erfolgt schriftlich nach Abschluß der Untersuchung.
- Der einsendende Tierarzt kann bei Angabe der Nummer per Fax informiert werden.
- Bei Nichteinhaltung oben genannter Bedingungen, insbesondere beim Überschreiten des Zeitlimits zwischen Entnahme und Bearbeitung und bei fehlender Anwendung des kohlehaltigen Amies- Transportmediums erfolgt die Befundung unter Vorbehalt.

9. Hinweise bei Exportuntersuchungen
Bei Ausfuhruntersuchungen sind die Bestimmungen der importierenden Länder zu be-achten. Für Exporte nach Kanada und in die USA gelten die Angaben des "Minimum Standards for clinical sampling, sample submission, culturing and quality control for the isolation of Taylorella equigenitalis" des CFIA vom 14.09.2001. Folgendes ist zu beach-ten:
- Probensatz muß aus den bei Genitaltupfer Stute, Stute klitorisektomiert und Hengst aufgeführten Teilproben vollständig bestehen (s. Punkt 3)
- 3 Einsendungen mit je einem vollständigen Probensatz über einen Zeitraum von min-destens 10 Tagen erforderlich
- Exportuntersuchungen nur in dafür zugelassenen Laboratorien (LVL ist gelistet)
- Untersuchungsdauer mindestens 14 Tage
- Neben den genannten vorberichtlichen Angaben immer die Nummer des Equidenpas-ses mitteilen.
- Konsequente und nachweisbare Einhaltung der Probennahme- und Transportbedin-gungen notwendig, da bei Abweichungen Exportuntersuchungen abgelehnt werden.
- Werden amtliche Atteste zur Probennahme, Dokumentation und Kontrolle gewünscht, so sind diese über den zuständigen Amtstierarzt anzufordern.
Bearbeitet von Dr. med.vet. Matthias Seelmann

 

15.11.2002
Tierschutz „Dauerhafte Anbindehaltung von Pferden" (Ständerhaltung)

Die „Leitlinie zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter „Tierschutzgesichtspunkten“ vom 10. November 1995, die von der Sachverständigengruppe „Tierschutzgerechte Pferdehaltung“ beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet wurden, stellen die Bewertungsgrundlage für tierschutzgerechte Pferdehaltungen dar. Nach diesen Leitlinien erfüllt die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden nicht die Kriterien einer artgerechten Pferdehaltung.

Darüber hinaus wurde in einer Studie der TU München – Wissenschaftszentrum Weihenstephan – wissenschaftlich nachgewiesen, dass die dauerhafte Anbindehaltung das Bewegungsbedürfnis der Pferde erheblich einschränkt und das arttypische Bedürfnis nach Sozialkontakt, nach selbständiger Körperpflege (Wälzen), nach Erkunden des Umfeldes und des Ruhens in Seitenlage weitgehend unterbindet. Damit wird die Grundforderung des § 2 Tierschutzgesetz nach verhaltensgerechter Unterbringung nicht erfüllt.

Besprechungen mit dem Verband der Pferdzüchter Mecklenburg-Vorpommern, mit dem Landesverband Reiten, Fahren und Voltigieren und mit dem Fachbeirat Pferdezucht und die Beantwortung einer Umfrage aus Ämtern sagen aus, dass gegenwärtig nur noch einzelne Ständerhaltungen für Pferde im Lande betrieben werden.

Ich bitte sie daher, die Pferdehalter, die Pferde noch dauerhaft in Ständern untergebracht halten, jeweils mit einer Verfügung auf der Grundlage von § 16a i.V. m § 2 Tierschutzgesetz aufzufordern, alle Pferde nach dem 31. 12. 2004 in Boxen gemäß den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ vom 10. 11. 95 unterzubringen.

Nach Ablauf der Übergangsfrist ist eine Anbindehaltung von Pferden nur zu tolerieren, wenn sie im Einzelfall vorübergehend erforderlich ist.

Im Auftrag

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern

Gez. Dr. Kley

 

25.07.2002
Pferdeinfluenza

- Impfpflicht bei Turnier– und Zuchtpferden - Die Influenza ist eine der ansteckendsten Viruserkrankungen der Pferde. Sie ist gekennzeichnet durch Rötung der Nasenschleimhäute, klaren Nasen- und Augenausfluss, hohes Fieber (bis 42°C) sowie einen charakteristischen trockenen, hohlen Husten. Der Erreger ist seit langer Zeit bekannt und es gibt wissenschaftlich gesicherte Nachweismethoden und ebenfalls elektronenmikroskopische Bilder des Virus. Eine ausführliche Darstellung aller Erkenntnisse zu dieser Erkrankung findet sich bei Lange, Werner: Virologie, Epidemiologie, Klinik, Therapie und Prophylaxe; Parey-Verlag, Berlin 2000.
Die Pferdeinfluenza tritt besonders bei Sportpferden bzw. in Reitvereinen auf. Das Zusammentreffen von Pferden aus unterschiedlichen Betrieben, der Stress durch Transport und erhöhte Leistung begünstigen die Ansteckung bzw. den Ausbruch der Erkrankung im Zusammenhang mit reitsportlichen Veranstaltungen. Junge Pferde, die vom Zuchtbetrieb in den Trainingsbetrieb wechseln, sind besonders gefährdet.
Es ist erwiesen, dass die Immunabwehr bei einem bislang ungeimpften Pferd zunächst durch die Grundimmunisierung stimuliert und durch die nachfolgenden Wiederholungsimpfungen auf wirksamem Niveau gehalten wird.
Die FN fordert deshalb die Grundimmunisierung mit 2 Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen (28 Tage) und höchstens 8 Wochen (56 Tage) und einer dritten Impfung im Abstand von 6 Monaten (+/- 28 Tage).
Dann regelmäßige Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Monaten (+/- 28 Tage).
Ein Turnierstart ist möglich, wenn die 2. Impfung mindestens 14 Tage her ist.
Diese Impfvorschrift ist im § 66.3.10 der LPO für alle Pferde in Deutschland, die an Pferdeleistungsschauen teilnehmen, verbindlich geregelt.
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, die halbjährliche Impfung konsequent durchzusetzen. Diese Regelung entspricht auch internationalen Empfehlungen. In den USA wird für Fohlen und Jährlinge sogar die Wiederholungsimpfung alle 3 bis 4 Monate empfohlen.
Unter diesem Aspekt ist die Regelung, dass Turnierstarts auch möglich sind bei Wiederholungsimpfungen im Abstand von höchstens 9 Monaten, unverständlich und wissenschaftlich kaum begründbar.
Für einen guten Impfschutz ist ebenfalls von Bedeutung, dass der Impfstoff immer wieder dem aktuellen Wandel des Influenzavirus angepasst ist und alle Tiere eines Bestandes geimpft werden.
Es gibt bei keiner Impfung einen absoluten Schutz vor der Erkrankung. Bei dem schweren Ausbruch der Erkrankung in Hong Kong 1992 erkrankten 37% der dort befindlichen Pferde.

Dabei traten bei ungeimpften Pferden wesentlich stärkere gesundheitliche Schäden und damit wesentlich höhere wirtschaftliche Verluste auf.

Eine Nichtimpfstrategie gegen die Pferdeinfluenza ist strikt abzulehnen.

gez.
Dr. Kley/Dr. Ricker

09.04.05 - Informationsmaterial des Mecklenburger Pferdezuchtverbandes

info

Der Verband der Pferdezüchter M-V möchte Sie ausführlich mit Informationen rund um die Mecklenburger Pferdeszene versorgen.
Eine Broschüre informiert seit neuestem über die Zucht des Mecklenburger Pferdes und ihre Zuchtorganisation. Vorgestellt werden Pferde und Reiter aus M-V, private Gestüte und natürlich das Landgestüt Redefin.

Sie können das Informationsmaterial kostenlos anfordern und direkt mit der Verbandsgeschäftsstelle in Kontakt treten.

 


Zurück
zurück