Allgemeine Informationen
12.08.2010
FEI-Messtierärte für Ponys
>>Liste
zugelassener Messtierärzte
<< (PDF, ca. 1MB)
09.05.2006
Ursprungszuchtbuchlisten Lewitzer I und II
Das
Land Mecklenburg führt das Ursprungszuchtbuch der Rasse Lewitzer.
>>Ursprungszuchtbuchlisten
Lewitzer I << (PDF, ca. 1MB)
>>Ursprungszuchtbuchlisten
Lewitzer II<< (PDF, ca. 150kb)
Die
Listen dürfen nur exklusiv auf den Internetseiten des Verbandes der
Pferdezüchter
Mecklenburg-Vorpommern e.V. veröffentlichtwerden.
In
Abstimmung mit den zuständigen Behörden werden die Listen zu gegebener Zeit
aktualisiert.
22.01.2010
Zuchtrichterliste - aktualisiert 22.01.2010
| Nachname | Vorname | Adresse | Telefon/Fax/E-Mail | Richterqualif. | Lehrgang Prüfung | Ort | Fortbildg. | |
| Anders | Ulrike | Dorfstr. 11 17121 Droesedow |
T 039998-13880 M 01609-2477595 |
ARZ | P
14./15.10.2004 FB 14.04.2005 FB 20.10.07 Hirschburg |
Neustadt/D dto. |
bestanden |
2011 |
| Basler | Raina | Hof 5a 18239 Reinshagen |
T 038295-78465
p T 03847-435555 d M 0170-2815894 R.B._58@web.de |
StammR | FB 20.01.2008 Sommerstorf |
2012 |
||
| Braun | Christin | Dorfstr. 3, OT Neu Käbelich, 17094 Cölpin | 0175 8301454, eMail Christin.Braun@gmx.net | ARZ | P 12.12.2009 | Neustadt/D | bestanden | 2013 |
| Ehlert | Martina | Am Dorfplatz 5 19372 Stresendorf |
T 038721-22940
p M 0174-9518278 ehlert@lycos.de |
ARZ | P
10.11.2002 FB 20.10.07 Hirschburg |
Neustadt/D | bestanden | 2011 |
| Elsholz | Ulrich | Strandstr. 3 23968 Zierow |
T 03842-861627
p T 03843-642360 d M 0172-7223928 reitschule-elsholz@gmx.de |
StammR | FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV) | 2012 | ||
| Günther | Rolf | Schulstr. 44 19230 Redefin |
T 038455-6200 F 038455-62011 M 0172-3185166 info@landgestuet-redefin.de |
StammR | FB 14.04.2005 FB 20.01.2008 i Sommerstorf FB 17.11.2009 i. Passin | Neustadt/D | 2013 | |
| Hasselmann | Jörg | Dorfstr. 32 17392 Pelsin |
T 039712-10084
p T 03971-84605 d M 0170-5463765 J.Hasselmann@landkreis-ostvorpommern.net |
ARZ | P 14./15.10.2004 FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV) | Neustadt/D | bestanden | 2012 |
| Keller | Ute | Alter Stadtweg
73 23968 Eggerstorf |
T 03842-861562 M 0160-96764430 info@zuchthof-keller.de |
ARZ | P
14.12.2003 P 14./15.10.2004 FB 20.10.07 Hirschburg |
Neustadt/D dt. |
nicht bestanden bestanden |
2011 |
| Kock | Peter | Böhnhusener Weg 12 24582 Brüggerholz | ARZ | Trak. MV P 2006 bestätigt | bestanden | 2010 | ||
| Kohl | Rainer | Schweriner Str. 31, 19412 Brüel | T 038483 20224
M 0176 24484581 info@haflinger-fotos.de |
ARZ | P 12.12.2009 | Neustadt/D | bestanden | 2013 |
| Koschitzki | Georg | Teterower
Chaussee 7 17192 Warenshof |
T 03991-122517 | StammR | FB
14.04.2005 FB 29.04.2006 FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV) FB 18.10.2009 i. Hischburg |
Neustadt/D Alsfeld |
2013 | |
| Nachname | Vorname | Adresse | Telefon/Fax/E-Mail | Richterqualif. | Lehrgang Prüfung | Ort | Fortbildg. | |
| Makowei | Lothar, Dr. | Kiebitzweg 24 19205 Gadebusch |
T 03886-711490 F 03886-211237 M 0171-6494298 Gadebusch@Zuchthof-Makowei.de |
StammR | FB 18.10.2009 i. Hirschburg | 2013 | ||
| Mencke | Friedhelm | Ausbau Nr. 1 18276 Gerdshagen |
T 038458-20226 F 038458-20227 M 0172-3876750 GestuetGanschow@aol.com |
StammR | FB 2007 Bestätigung Trak | 2011 |
||
| Neumann | Karsten | Mühlenstr. 17i 17389 Anklam |
M 0177-9697989 ka.neu@freenet.de |
ARZ | P
14.12.2003 FB 14.04.2005 FB 17.11.2009 Passin |
Neustadt/D dto. |
bestanden |
2013 |
| Papendorf | Britta | Tentzerow 41 17111 Hohenmocker |
T 039993-70686 M 0170-3431218 diethard.papendorf@t-online.de |
ARZ | P
14.12.2003 FB 14.04.2005 FB 20.10.07 Hirschburg |
Neustadt/D dto. |
bestanden |
2011 |
| Petersen | Susanne | Haffwiesenhof, 17375 Leopoldshagen | 039774-20222 039774-20021 F* 0173-2341801 | ARZ | vorhanden - wird nachgereicht | 2013 | ||
| Platzek | Hartmut | Schulstr. 40 19230 Redefin |
T 038854-5152 | StammR | FB 2007 Best. MeVoPo | 2011 | ||
| Quaas | Dieter | Am Mühlenberg
33 18516 Griebenow |
T 038332-80414 F 038332-80122 M 0170-9350074 quaasd@gmx.de |
StammR | FB 2007 Best.
MeVoPo FB 18.10.2008 Hirschburg FB 18.10.2009 i. Hirschburg |
2013 | ||
| Rathke | Uwe | Dorfstr. 18 19374 Frauenmark |
T 038723-88471 | ARZ | P
10.11.2002 FB 20.10.07 Hirschburg |
Neustadt/D |
bestanden |
2011 |
| Rehse | Lorenz | Hauptstr. 10 17237 Carpin |
T 039821-40339 F 039821-41904 M 0171-2131464 lorenz.rehse@t-online.de |
ARZ | P
10.11.2002 FB 29.04.2006 FB 20.01.2008 i. Sommrstorf (MV) |
Neustadt/D Alsfeld |
bestanden |
2012 |
| Schön-Petersen | Eike | Haffwiesenhof, 17375 Leopoldshagen | 039774-20222 039774-20021 F* 0173-2341801 eike.schoen-petersen@t-online.de | ARZ | Hessen (P), MV FB 2006 bestätigt | 2010 | ||
| Nachname | Vorname | Adresse | Telefon/Fax/E-Mail | Richterqualif. | Lehrgang Prüfung | Ort | Fortbildg. | |
| Schröder | Kurt | Lindenallee 37 19258 Schwanheide |
T 038842-20367 | StammR | FB 14.04.2005 FB 20.01.2008 i Sommerstorf | Neustadt/D | 2012 | |
| Spierling | Armin | Riemser Weg 24
a 17498 Gristow |
M 0173-4896825 | ARZ | P
14./15.10.2004 FB 2007 Best. MeVoPo FB 18.10.2008 Hirschburg FB 18.10.2009 i. Hirschburg |
Neustadt/D |
bestanden |
2013 |
| Strasdas | Hans-Karl | Haus Nr. 7 18513 Zarnekow |
T 038334-367 | StammR | FB 2007 Best.
MeVoPo FB 18.10.2008 Hirschburg FB 18.10.2009 i. Hirschburg |
2013 | ||
| Thieme | Michael | Am Mullberg 5 19230 Redefin |
T 038854-205
F 038854-62011 info@landgestuet-redefin.de |
StammR | FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV) | 2012 | ||
| Wego | Franz | Parkweg 6 18196 Dummerstorf |
T 038208-13800 M 0172-3806933 F 038208-60725 franz.wego@hippothek.de |
StammR | FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV) | 2012 | ||
| Weinhold | Jörg | Zum Heidberg 1 18299 Kankel |
T 038454-21003 F wie Telefon M 0173-8580312 joerg.weinhold@t-online.de |
StammR | FB 20.01.2008 i. Sommerstorf (MV) | 2012 | ||
| Witt | Uwe |
Charles-Darwin-Ring 4 18059 Rostock |
T 038209-49320
p F 038209-710 p T 0381-44033871 d F 0381-44033877 d M 0171-3118310 verband.pferdez.mv@t-online.de uwe.--witt@web.de |
StammR | FB 14.04.2005 Zuchtleiter - gesetzt lt. Beschluss Vorstand MV und Landestierzucht-behörde MV | Neustadt/D |
./. | Zucht- leiter |
| Wolter | Anne | Strelitzer
Str. 3 17094 Burg Stargard |
M 0179-7022352 | ARZ | P 13./14.12.2008 | Marbach | bestanden | 2012 |
13.04.2004
Ausschluss von Reitpferdehengsten mit
mangelhaften Röntgenbefunden zu den Mecklenburger Körtagen
Zu Leistungspferden – und als solche betrachten wir
unsere Mecklenburger – gehört auch ein zweckentsprechender haltbarer
Bewegungsapparat.
Bestandteil der Verkaufsuntersuchungen bei Reitpferden
sind in aller Regel Röntgenaufnahmen. Sie gehen zu nicht unerheblichen
Teilen über die Röntgenklassen und OCD-Befunde in die Preisbildung ein.
Den Marktforderungen wollen die FN-angeschlossenen Verbände in dieser
Hinsicht entsprechen. Seitens einer fachspezifischen Arbeitsgruppe der FN –
bei der unser Verband durch den Zuchtleiter mitwirkte – wurden nachstehende
FN-Empfehlungen den Reitpferdezuchtverbänden zur Umsetzung an die Hand
gegeben.
Unser Vorstand hat am 07.04.05 die Übernahme der FN-Empfehlungen beschlossen.
Ziel ist es, nur noch Reitpferdehengste mit guten und sehr guten Röntgenbefunden zu o.g. Veranstaltung zuzulassen. Das sind Hengste mit den Röntgenklassen I, I-II, II sowie II-III. Hengste mit einer Röntgenklasse III und schlechter erfahren mangels stark reduzierter Vermarktbarkeit keine Zulassung. Grundlage der Befundung ist der jeweils aktuelle zum Zeitpunkt der Vorauswahl vorliegende Röntgenleitfaden incl. Interpretierungs- und Kommentarvorgaben. Auch wird künftig ein Hengst mit nachstehenden OCD-Befunden nicht mehr zur Körung zugelassen, wenn dieser
- im Kniegelenk einen OCD-Befund oder
- im Sprunggelenk einen OCD-Befund und
in mehr als einem weiteren Gelenk jeweils höchstens einen OCD-Befund (maximal 3 OCD-Befunde)
aufweist.
Die Gutachtenerstellung zu den
Röntgenbefunden (Klassen; OCD) erfolgt durch eine vom Präsidium eingesetzte
Gutachterkommission im Beisein des Zuchtleiters. Es werden nur
Röntgenaufnahmen angenommen die zum Zeitpunkt der Mecklenburger Körung nicht
älter als 3 Monate sind.
Ziel vorstehender Selektionsmaßnahmen ist es, in
Verbindung mit den veterinär- und erbgesundheitlichen Empfehlungen der FN
über einen hohen Gesundheitsstandard unserer Zuchtpferde die Vermarktbarkeit
von diesen und deren Nachkommen zu steigern. Einbezogen hierin ist das
möglichst zeitnahe zu den Mecklenburger Körtagen erstellende klinische
Untersuchungsprotokoll.
Sämtliche erforderliche Unterlagen werden den
Hengstbesitzern im Rahmen der Vorauswahl zu den Mecklenburger Körtagen in
der jeweils aktuellen Fassung nur für vorgestellte Hengste herausgegeben und
sind entsprechend Vorgabe abzuarbeiten.
Für Rückfragen zur derzeitigen
aktuellen Stand, der sich zur Zeit noch an den Vorgaben (Röntgenleitlinien,
Untersuchungsprotokoll) zu den Mecklenburger Körtagen 2004 orientiert,
stehen die fachspezialisierten Tierärzte Dr. Ricker (Tel.: 0172-2729217),
Dr. Makowei (Tel.: 0171-6494298), Dr. Neubauer (Tel.: 0171-7112081), Dr.
Giersemehl (Tel.: 0171-7112080) gerne zu Auskünften bereit.
Uwe Witt
14.05.2004
Sonderaktion – Erstellung von Grafiken in
Turnierpferdepässen/ Freizeitpferdepässen
Auf besonderen Wunsch diverser Reitervereine in Mecklenburg-Vorpommern und Privatpersonen führt der verband der Pferdezüchter MV im Rahmen von Sammelterminen die
Erstellung von Grafiken
in Turnierpferdepässen / Freizeitpferdepässen
durch.
Terminabstimmung:
Verband der Pferdezüchter MV, Herr Träder / Frau Fischer
(Speicherstr.
11, 18273 Güstrow, Tel.: 03843-724712, Fax: 03843-734747, Funk Hr. Träder:
0171-1480206, e-mail:
verband.pferdez.mv@t-online.de).
Preis: 5,-- € / Pferd
Uwe Witt
14.01.2004
Änderung
der LPO – Turnierstarts von Turnierpferden und Turnierponys nur noch mit
aktuell gültigem Pferdepass
Die ab 01.01.04 geltende Änderung der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat zur Folge, dass nur noch Turnierpferde und Turnierpferde und Turnierponys auf Pferdeleistungsprüfungen (Turnieren) starten dürfen – deren Pferdepass auf aktuellem Stand ist. Das betrifft sowohl die veterinärmäßige Seite als auch das Vorhandensein der verbalen Beschreibung von Farbe und Abzeichen und deren Übereinstimmung mit der grafischen Darstellung.
Darüber hinaus muss jedes Turnierpferd / -pony mit einer eindeutigen im Rahmen der PS / PLS (Turnier) ablesbare aktiven Kennzeichnung versehen sein. Das ist / kann der Nummerbrand (entweder separat oder in Kombination mit einem Zuchtbrand) oder ein implantierter Transponder sein.
Zuständig für die Kennzeichnung von
Pferden und die Aktualisierung von deren Pferdepässen mit verbaler
Beschreibung von Farbe und Abzeichen in Verbindung mit der grafischen
Darstellung ist der Verband der Pferdezüchter MV, Speicherstr. 11, 18273
Güstrow, Tel.: 03843-72470, Fax: 03843-724747, e-mail:
verband.pferdz.mv@t-online.de
Ansprechpartner für die Terminabstimmung:
Herr Träder (DW 03843-72 47 14, Funk: 0171-1480206
14.01.2004
LPO – Änderung – Messen von G-Ponys
Aufgrund einer Änderung der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) müssen Ponys mit einem Stockmaß ab 142 cm Widerristhöhe und größer bis zum Alter von 7 Jahren (FEI-Messung bis 8jährig) jährlich eine Nachmessung mit entsprechender Dokumentation im Pferdepass durchgeführt werden.
Für alle anderen Ponys reicht der Nachweis der Messbescheinigung bei der Eintragung als Turnierpony bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.
Zuständig für das Messen der Ponys in
Mecklenburg-Vorpommern ist ausschließlich der Verband der Pferdezüchter MV,
Speicherstr. 11, 18273 Güstrow, Tel.: 03843-72470, Fax: 03843-724747,
e-mail: verband.pferdz.mv@t-online.de
Ansprechpartner für die
Terminabstimmung:
Herr Träder (DW 03843-72 47 14, Funk: 0171-1480206
10.02.2003
Untersuchung auf Taylorella equigenitalis
1. Einleitung
Die Contagiöse Equine Metritis (CEM) ist eine meldepflichtige
Infektionskrankheit des Genitaltraktes der Pferde und Esel, hervorgerufen
durch das Stäbchenbakterium Taylo-rella equigenitalis. Die Infektion erfolgt
hauptsächlich durch den Deckakt, ist aber auch durch andere direkte Kontakte
zwischen den Tieren sowie durch unbelebte Vektoren möglich. Die Ausscheidung
der Bakterien erfolgt intermittierend. Die Diagnose fußt auf dem kulturellen
Erregernachweis.
2. Tierseuchenrechtliche Regelung
-
Tierseuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001
(BGBl. 1 S. 506)
- Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der
Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. 1 S. 540)
3. Probenmaterial
Folgendes Material
ist für die bakteriologische Diagnostik zu verwenden:
- Genitaltupfer
Stute - Fossa clitoridis (1 Tupfer)
- Medialsinus der Klitoris (1 Tupfer)
- Lateralsinus der Klitoris, beidseitig (1 Tupfer)
- zusätzlich
Cervixtupfer bei Cervixkatarrh bzw. Verdacht
- Genitaltupfer Stute,
klitorisektomiert - Klitorisgegend (1 Tupfer)
- Sinus urethralis (1
Tupfer)
- Cervix (1 Tupfer)
- Genitaltupfer Hengst - Präputium mit
Penisschaft (1 Tupfer)
- Urethralsinus (1 Tupfer)
- Fossa glandis mit
Diverticulum (1 Tupfer)
Genitalsekret - Vorsekret
- Sperma
4. Probennahme
- Probennahme mit
sterilen, kommerziell erhältlichen Abstrichbestecken für die
bakteriolo-gische Diagnostik, Tupfkörper etwa 4 mm stark, für Fossa Jupfer
etwa 2 mm
- trockene Tupfer vor Probennahme mit sterilem Aqua dest
befeuchten (keine physio-logische Kochsalzlösung verwenden!)
- Tupfer
nach Probenahme sofort in Transportmedium nach Amies mit Aktivkohle stellen;
Tupfkörper muß vollständig vom Medium bedeckt sein; je Tupfer ein Röhr-chen;
nicht poolen; auf Verfallsdatum achten; Achtung: Andere Transportmedien sind
nicht geeignet!
- Vorsekret in einem sterilen Gefäß auffangen und mit
einem Tupfer aufsaugen, Tupfer wie oben beschrieben in Transportmedium nach
Amies mit Aktivkohle stellen
- Sperma in ein steriles, auslaufsicheres
Gefäß verbringen (mind. 5 ml)
- Kennzeichnung aller Probengefäße, so daß
eindeutige Zuordnung und Identifikation gewährleistet ist (Tierkennzeichen
und Entnahmeorgan/-lokalisation)
5. Vorberichtliche Angaben
Mindestangaben:
- vollständige Adresse des Besitzers
- einsendender
Tierarzt / Probennehmer
- Tierart, Kennzeichen des Tieres, Geschlecht
- Probenart, Entnahmeorgan, -lokalisation, Probenanzahl
- Entnahmedatum
und -zeit
- Untersuchungsgrund
- antibiotische Behandlung in den
letzten 7 Tagen
- ggf. Angaben zu klinischen Symptomen und zu
epidemiologisch wichtigen Daten
6. Transport
- Transportgut kühl
(etwa +4°C, nicht einfrieren!) und dunkel lagern
- Proben vor Bruch und
Auslaufen sichern
- schnellst möglicher Transport in die
Untersuchungseinrichtung; Selbstüberbringer o-der per Kurier;
-
günstigster Eingang der Proben in das Labor: Entnahmetag oder Folgetag der
Ent-nahme. Die Proben müssen spätestens 48 h nach Entnahme bearbeitet sein!
Ein-gang an Wochenenden oder Feiertagen nur nach vorheriger Absprache! Bei
Posteinsendungen Kühlverpackung und Zeitlimit beachten!
7. Untersuchung
- Untersuchungen auf
Taylorella equigenitalis werden in den Untersuchungsstellen Neubrandenburg
und Rostock des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungs-amtes (LVL)
durchgeführt.
- Im LVL erfolgt die Untersuchung in Anlehnung an den
OIE-Standard (Manual of Stan-dards for Diagnostik Tests and Vaccines).
-
Die Mindestdauer der Untersuchungen beträgt 7 Tage. Entsprechende
Differenzierun-gen verlängern jeweils die Untersuchungszeit.
-
Untersuchungen von mehr als 10 Tupfer- / Sekretproben sind dem LVL
mindestens 4 Arbeitstage vorher zwecks Nährmedienbereitstellung anzukündigen
8. Befundung
- Die Ergebnismitteilung
erfolgt schriftlich nach Abschluß der Untersuchung.
- Der einsendende
Tierarzt kann bei Angabe der Nummer per Fax informiert werden.
- Bei
Nichteinhaltung oben genannter Bedingungen, insbesondere beim Überschreiten
des Zeitlimits zwischen Entnahme und Bearbeitung und bei fehlender Anwendung
des kohlehaltigen Amies- Transportmediums erfolgt die Befundung unter
Vorbehalt.
9. Hinweise bei Exportuntersuchungen
Bei Ausfuhruntersuchungen sind die Bestimmungen der importierenden Länder zu
be-achten. Für Exporte nach Kanada und in die USA gelten die Angaben des
"Minimum Standards for clinical sampling, sample submission, culturing and
quality control for the isolation of Taylorella equigenitalis" des CFIA vom
14.09.2001. Folgendes ist zu beach-ten:
- Probensatz muß aus den bei
Genitaltupfer Stute, Stute klitorisektomiert und Hengst aufgeführten
Teilproben vollständig bestehen (s. Punkt 3)
- 3 Einsendungen mit je
einem vollständigen Probensatz über einen Zeitraum von min-destens 10 Tagen
erforderlich
- Exportuntersuchungen nur in dafür zugelassenen
Laboratorien (LVL ist gelistet)
- Untersuchungsdauer mindestens 14 Tage
- Neben den genannten vorberichtlichen Angaben immer die Nummer des
Equidenpas-ses mitteilen.
- Konsequente und nachweisbare Einhaltung der
Probennahme- und Transportbedin-gungen notwendig, da bei Abweichungen
Exportuntersuchungen abgelehnt werden.
- Werden amtliche Atteste zur
Probennahme, Dokumentation und Kontrolle gewünscht, so sind diese über den
zuständigen Amtstierarzt anzufordern.
Bearbeitet von Dr. med.vet.
Matthias Seelmann
15.11.2002
Tierschutz „Dauerhafte Anbindehaltung von
Pferden" (Ständerhaltung)
Die „Leitlinie zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter „Tierschutzgesichtspunkten“ vom 10. November 1995, die von der Sachverständigengruppe „Tierschutzgerechte Pferdehaltung“ beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet wurden, stellen die Bewertungsgrundlage für tierschutzgerechte Pferdehaltungen dar. Nach diesen Leitlinien erfüllt die dauerhafte Anbindehaltung von Pferden nicht die Kriterien einer artgerechten Pferdehaltung.
Darüber hinaus wurde in einer Studie der TU München – Wissenschaftszentrum Weihenstephan – wissenschaftlich nachgewiesen, dass die dauerhafte Anbindehaltung das Bewegungsbedürfnis der Pferde erheblich einschränkt und das arttypische Bedürfnis nach Sozialkontakt, nach selbständiger Körperpflege (Wälzen), nach Erkunden des Umfeldes und des Ruhens in Seitenlage weitgehend unterbindet. Damit wird die Grundforderung des § 2 Tierschutzgesetz nach verhaltensgerechter Unterbringung nicht erfüllt.
Besprechungen mit dem Verband der Pferdzüchter Mecklenburg-Vorpommern, mit dem Landesverband Reiten, Fahren und Voltigieren und mit dem Fachbeirat Pferdezucht und die Beantwortung einer Umfrage aus Ämtern sagen aus, dass gegenwärtig nur noch einzelne Ständerhaltungen für Pferde im Lande betrieben werden.
Ich bitte sie daher, die Pferdehalter, die Pferde noch dauerhaft in Ständern untergebracht halten, jeweils mit einer Verfügung auf der Grundlage von § 16a i.V. m § 2 Tierschutzgesetz aufzufordern, alle Pferde nach dem 31. 12. 2004 in Boxen gemäß den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ vom 10. 11. 95 unterzubringen.
Nach Ablauf der Übergangsfrist ist eine Anbindehaltung von Pferden nur zu tolerieren, wenn sie im Einzelfall vorübergehend erforderlich ist.
Im Auftrag
Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Gez. Dr. Kley
25.07.2002
Pferdeinfluenza
-
Impfpflicht bei Turnier– und Zuchtpferden - Die Influenza ist eine der
ansteckendsten Viruserkrankungen der Pferde. Sie ist gekennzeichnet durch
Rötung der Nasenschleimhäute, klaren Nasen- und Augenausfluss, hohes Fieber
(bis 42°C) sowie einen charakteristischen trockenen, hohlen Husten. Der
Erreger ist seit langer Zeit bekannt und es gibt wissenschaftlich gesicherte
Nachweismethoden und ebenfalls elektronenmikroskopische Bilder des Virus.
Eine ausführliche Darstellung aller Erkenntnisse zu dieser Erkrankung findet
sich bei Lange, Werner: Virologie, Epidemiologie, Klinik, Therapie und
Prophylaxe; Parey-Verlag, Berlin 2000.
Die Pferdeinfluenza tritt
besonders bei Sportpferden bzw. in Reitvereinen auf. Das Zusammentreffen von
Pferden aus unterschiedlichen Betrieben, der Stress durch Transport und
erhöhte Leistung begünstigen die Ansteckung bzw. den Ausbruch der Erkrankung
im Zusammenhang mit reitsportlichen Veranstaltungen. Junge Pferde, die vom
Zuchtbetrieb in den Trainingsbetrieb wechseln, sind besonders gefährdet.
Es ist erwiesen, dass die Immunabwehr bei einem bislang ungeimpften Pferd
zunächst durch die Grundimmunisierung stimuliert und durch die nachfolgenden
Wiederholungsimpfungen auf wirksamem Niveau gehalten wird.
Die FN
fordert deshalb die Grundimmunisierung mit 2 Impfungen im Abstand von
mindestens 4 Wochen (28 Tage) und höchstens 8 Wochen (56 Tage) und einer
dritten Impfung im Abstand von 6 Monaten (+/- 28 Tage).
Dann regelmäßige
Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Monaten (+/- 28 Tage).
Ein
Turnierstart ist möglich, wenn die 2. Impfung mindestens 14 Tage her ist.
Diese Impfvorschrift ist im § 66.3.10 der LPO für alle Pferde in
Deutschland, die an Pferdeleistungsschauen teilnehmen, verbindlich geregelt.
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, die halbjährliche Impfung konsequent
durchzusetzen. Diese Regelung entspricht auch internationalen Empfehlungen.
In den USA wird für Fohlen und Jährlinge sogar die Wiederholungsimpfung alle
3 bis 4 Monate empfohlen.
Unter diesem Aspekt ist die Regelung, dass
Turnierstarts auch möglich sind bei Wiederholungsimpfungen im Abstand von
höchstens 9 Monaten, unverständlich und wissenschaftlich kaum begründbar.
Für einen guten Impfschutz ist ebenfalls von Bedeutung, dass der
Impfstoff immer wieder dem aktuellen Wandel des Influenzavirus angepasst ist
und alle Tiere eines Bestandes geimpft werden.
Es gibt bei keiner
Impfung einen absoluten Schutz vor der Erkrankung. Bei dem schweren Ausbruch
der Erkrankung in Hong Kong 1992 erkrankten 37% der dort befindlichen
Pferde.
Dabei traten bei ungeimpften Pferden wesentlich stärkere
gesundheitliche Schäden und damit wesentlich höhere wirtschaftliche Verluste
auf.
Eine Nichtimpfstrategie gegen die Pferdeinfluenza ist strikt
abzulehnen.
gez.
Dr. Kley/Dr. Ricker
09.04.05 - Informationsmaterial des Mecklenburger Pferdezuchtverbandes
|
Der Verband der Pferdezüchter M-V möchte Sie
ausführlich mit Informationen rund um die Mecklenburger Pferdeszene
versorgen. Sie können das Informationsmaterial kostenlos anfordern und direkt mit der Verbandsgeschäftsstelle in Kontakt treten. |