Hengstverteilungsplan 2010

 

Verband der Pferdezüchter
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Charles-Darwin-Ring 4, 18059 Rostock
Tel.: 0381/44033870, Fax: 0381/44033877
eMail:
info@pferdezuchtverband-mv.de
http://www.pferde-in-mv.de

 

Bekanntmachungen des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Decksaison 2010 und zur Ausstellung von Zuchtbescheinigungen 2010 - gültig ab 1.1.2010

 

In dem vorliegenden Hengstverteilungsplan sind nur Hengste registriert, die zuvor in eine Hauptabteilung (Hengstbuch) des Verbandes eingetragen wurden.

 

Zur Sicherung der Identität und Weiterentwicklung der betreffenden Rasse kommen die Bestimmungen der Zuchtbuchordnung M-V in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.

Als Hilfsmittel für die Verpaarungsplanung sollten neben den Leistungsprüfungsprotokollen der Elterntiere deren Zuchtwertschätzprotokolle M-V Verwendung finden. Sie können beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V), Abt. Veterinärdienste, Ernährungswirtschaft, Tierzucht, Thierfelder Str. 18, D-18059 Rostock  (Tel.: 0381/4035650) als zuständige Stelle angefordert werden.

Bei Bezug von Hengstsperma und dessen Versamung aus anderen Bundesländern und Mitgliedstaaten der EU gelten die Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes. Das bedeutet, dass Hengstsperma nur von Hengsten auf einer staatlich anerkannten Besamungsstation gewonnen werden darf. Der Bezug von Sperma ist wegen der erforderlichen Dokumentation nur über die staatlich anerkannten Besamungsstationen bzw. einer vertraglich nachgeordneten Versamstation der Besamungsstationen möglich. Die Versamungen können nach entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit einer der o.g. anerkannten Besamungsstationen in Mecklenburg-Vorpommern nur Tierärzte und anerkannte Besamungswarte durchführen. Die besten Besamungserfolge werden auf den Besamungsstationen erreicht.

 

Die Ausstellung des Pferdepasses incl. Zuchtbescheinigung und Eigentumsurkunde für Fohlen ist in der Zuchtbuchordnung M-V geregelt.

 

Auf nachstehende sich aus der Definition des Mecklenburgers ergebende besondere Verpaarungsregeln beim Mecklenburger sei hingewiesen.

 

Definition Mecklenburger (Auszug: (1) - (3) ):

 

In das Zuchtbuch “Mecklenburger” können Hengste und Stuten der unter Zuchtmethode genannten Rassen nur in das HB I bzw. in das HS I eingetragen werden, wenn sie unter anderem gemäß Zuchtbuchordnung M-V nachfolgende genealogische Kriterien erfüllen.

 

Der Rasse "Mecklenburger“, gehören diejenigen Zuchtpferde der Rasse "Edles Warmblut" an, die am 31.12.1990 in dem Zuchtbuch "Edles Warmblut" geführt und am 01.01.1991 in das Zuchtbuch "Mecklenburger Warmblut" des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. übernommen wurden sowie deren Nachkommen.

 

Weiterhin gelten diejenigen Zuchtpferde der Rasse "Edles Warmblut", die nach dem 01.01.1991 in das Zuchtbuch "Mecklenburger Warmblut" des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragen wurden, als "Mecklenburger", wenn sie auf dem Territorium der ehemaligen DDR gezogen wurden.

 


 (3)   Ein Nachkomme von Zuchtpferden ist "Mecklenburger", wenn

beide Eltern im Jahr der Geburt des Nachkommen im Zuchtbuch "Mecklenburger“ des Verbandes der   

  Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragen sind oder eingetragen werden können und

mindestens ein Vorfahr der ersten fünf Generationen seiner Abstammung der Rasse "Mecklenburger“  

  und/oder der Rasse "Hannoveraner“ angehört oder einen Rasseanteil Mecklenburger und/oder

  Hannoveraner von mindestens 3,125 % nachweisen kann.

 

Geht aus den Abstammungspapieren ein Rasseanteil von mindestens 3,125 % Mecklenburger und/oder Hannoveraner nicht eindeutig hervor, so ist der Antragsteller in der amtlich bestätigten Nachweispflicht.

 

Allgemein gilt, dass entsprechend Zuchtbuchordnung M-V alle Fohlen des Geburtsjahrganges 2009 einen Pferdepass mit Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis) erhalten, deren Mütter spätestens 2010 beim Verband eingetragen wurden und deren Väter in der Hauptabteilung (Hengstbuch I) der jeweiligen Rasse registriert sind. Stammen die Fohlen von einem beim Verband auf einer Verbandsveranstaltung gekörten und/oder anerkannten Hengst ab, der in der Hauptabteilung (Hengstbuch I) eingetragen ist, ermäßigt sich die Ausstellungsgebühr gemäß geltender Beitrags- und Gebührenordnung VI. 1.3 -1.4..

Fohlen, für die vorstehender Eintragungsstatus der Eltern nicht vorliegt, erhalten einen Pferdepass mit weißer Zuchtbescheinigung (Geburtsbescheinigung).

 

Voraussetzung für die Ausstellung einer Zuchtbescheinigung im Jahre 2009 sind neben den in der Zuchtbuchordnung M-V aufgeführten Regelungen:

die Vorlage des Deckscheines 2009

die Vorlage der Abfohlmeldung 2010

der Erhalt des Fohlen- und Nummernbrandes für das betreffende Fohlen und seine Vorstellung zusammen mit seiner Mutter auf einem ausgeschriebenen zentralen Brenntermin des Verbandes im laufenden Jahr 2009.

Bei Verlust des Deckscheines / der Abfohlmeldung wird auf Antrag eine lt. Beitrags- und Gebührenordnung kostenpflichtige Zweitschrift der o.g. Zuchtunterlagen durch die Verbandsgeschäftsstelle erstellt. Die Verbandsgeschäftsstelle ist zur Durchsetzung beauftragt.

 

Vor der Erstbedeckung einer Stute sind dem Deckstellenleiter/Hengstbesitzer durch den Stutenbesitzer der auf den Namen und Lebensnummer der Stute ausgestellte Deckschein 2010 sowie eine Kopie der Eigentumsurkunde der Stute zusammen mit den aktuellen Besitzangaben (Adresse, Tel., Fax, Funk) vorzulegen. Als Züchter eines Fohlens wird der zum Zeitpunkt der Belegung einer Stute in deren Pferdepass aktuell eingetragene Besitzer geführt. Die Besitzwechseleintragung ist bei der Verbandsgeschäftsstelle unter Beifügung eines formlosen Antrages und des Originalpferdepasses und einer Kopie der Eigentumsurkunde vor der letzten Belegung zu veranlassen.

 

Die im Hengstverteilungsplan 2010 der Privathengsthalter und des Landgestütes Redefin des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. aufgeführten Hengste sind, sofern nicht anders angegeben, in der Hauptabteilung (Hengstbuch I)  des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. eingetragen.

 

                                                                                     Rostock, Januar 2010

 

 

Verband der Pferdezüchter

Mecklenburg-Vorpommern e.V.